Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §142 Abs1;
Rechtssatz: Aus der vom Adressaten eines wasserpolizeilichen Auftrags (lautend auf Einstellung und Nichtwiederaufnahme der konsenlosen Einleitung von Senkgrubenabwässern in einen Bach) vorgetragenen Auffassung, die Gemeinde als Wasserberechtigte für die Wasserversorgungsanlage hätte die Eintragung der Einleitung von Abwässern aus sei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. April 1993 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich der Beschwerdeführerin gemäß § 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes auf dem Grundstück Nr. 389/6, KG Sch., den wasserpolizeilichen Auftrag, die in einer Entfernung von ca. 80 m in östlicher Richtung von einem näher bezeichneten Haus in der V-förmig ausgebildeten Geländemulde im Ausmaß von ca. 20 m3 gelagerten Abfälle, wie insbesondere Hausmül... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. Juli 1988 hatte die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (BH) der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wasserversorgungsanlage für das auf einer Teilfläche des Grundstückes 1175/14 KG V. geplante Restaurant "A." mit Quellfassung auf Grundstück 1175/10 KG V. nach Maßgabe des vorgelegten Projektes sowie unter Einhaltung von Auflagen erteilt. Am 11. Dezember ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. Oktober 1988 wies die Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau (BH) das Ansuchen der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) um Verleihung eines Wasserrechtes zur provisorischen Ausleitung aus dem S.-Bach zum Betrieb eines Kleinkraftwerkes aus öffentlichen Rücksichten, gestützt auf die §§ 98, 104, 105 lit. m und 106 WRG 1959, ab (Spruchpunkt I.) und verhielt die MP zugleich dazu, auf eigene Kosten die eigenmächtig vorgenommene provisorische Ba... mehr lesen...
Auf Grund einer telefonischen Mitteilung über die Durchführung von Arbeiten im Bereiche des Wasserfallbaches in H. führte die Bezirkshauptmannschaft Zell am See (BH) am 23. November 1994 einen Ortsaugenschein durch, in dessen Verlauf vom Amtssachverständigen für Wasserbautechnik folgendes bekundet wurde: Im Auftrag der Wildbach- und Lawinenverbauung seien am Wasserfallbach Räumungen durchgeführt worden, welche auf Grund von Verlandungen und damit verbundenen Seitenerosionen erford... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/07/28 94/07/0085 1 Stammrechtssatz Bei einem nach § 138 Abs 1 WRG aus öffentlichen Interessen ergangenen wasserpolizeilichen Auftrag kommt außer dem zu Verpflichtenden niemandem Parteistellung zu (Hinweis Raschauer, Kommentar zum Wasserrec... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: § 138 WRG enthält keine Regelung für den Fall, daß eine eigenmächtige Neuerung von mehreren Personen vorgenommen wurde und eine Zurechnung der Anteile an dieser Neuerung an die einzelnen Verursacher nicht (mehr) möglich ist. In einem solchen Fall ist es zulässig, daß die Behörde einen von mehreren Verursachern zur Herste... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/07/0244 E 18. September 1984 VwSlg 11520 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Nicht nur die konsenslose Herbeiführung eines einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Zustandes stellt iSd § 138 Abs 1 WRG eine Übertretung von Bestimmungen dieses Gesetzes dar, sondern auch die Aufrechterhaltung und Nutzung eines solcherart gesc... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §72 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 138 Abs 1 lit a WRG ist der wasserpolizeiliche Auftrag an den Verursacher der eigenmächtigen Neuerung zu richten. Ob der Verursacher noch Eigentümer des Grundstückes, auf dem die eigenmächtige Neuerung gesetzt wurde, ist, ist für die Zulässigkeit der Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §38;AVG §39 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Die rechtmäßige Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 WRG setzt die Durchführung eines Ermittlungsverfahrens voraus, in dem mängelfrei das Vorliegen der erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen nachgewiesen wird, wobei die Frage, ob eine ohne... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwGG §34;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/07/28 94/07/0085 1 Stammrechtssatz Bei einem nach § 138 Abs 1 WRG aus öffentlichen Interessen ergangenen wasserpolizeilichen Auftrag kommt außer dem zu Verpflichtenden niemandem Parteistellung zu (Hinweis Raschauer, Kommentar... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 19. Februar 1996 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß den §§ 9 bis 15, 21 bis 24, 30 ff, 41 ff, 60 ff, 100 Abs. 1 lit. b, 105, 111 und 111 a Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Bewilligung für die im Detailprojekt "Stauraum - Rechtes Ufer, Bereich Kahlenbergerdorf bis Klosterneuburger Durchstich" dargestellten Maßnahmen und Anlagen des Kraftwerkprojektes Freudenau unter einer Reihe von Nebenbestimmungen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §17;ALSAG 1989 §18;VwRallg;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/25 95/07/0193 2 Stammrechtssatz Die Wasserrechtsbehörde ist in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren nicht befugt, in Fällen, in denen eine Gewässergefährdung dadurch entsteh... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 31. Juli 1991 wurde der beschwerdeführenden Partei die wasserrechtliche Grundsatzgenehmigung für das Kraftwerk Freundenau erteilt. Diese Grundsatzgenehmigung sieht u.a. eine Detailgenehmigung "Stauraum Wien - Rechtes Ufer", vor. 1.2. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 10. August 1995 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß den §§ 9 bis 15, 21 bis 24, 26, 30 ff, 41 ff, 60 ff, 100 Abs. 1 lit. b, 111 und 111a Abs. 2 des Wasserrechtsg... mehr lesen...
I. Laut einem Aktenvermerk vom 13. Mai 1993 wandte sich die Beschwerdeführerin an diesem Tag an die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen (BH) mit dem Ersuchen um Abhilfe gegen eine von den mitbeteiligten Parteien (mP) gesetzte Maßnahme. Sie brachte vor, die mP hätten auf dem Grundstück Nr. 144, KG K, einen Teich angelegt und das Überwasser konzentriert in einen Graben auf das Grundstück Nr. 142 der Beschwerdeführerin abgeleitet, sodaß dieses Grundstück vernäßt und beeinträchtigt werde.... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39 Abs1;WRG 1959 §39 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995070186.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ist es nicht Aufgabe der Wasserrechtsbehörde, für den Konsenswerber durch wasserpolizeiliche Aufträge eine optimale Situation zu schaffen; ihre Aufgabe ist es vielmehr, dafür zu sorgen, daß das Wasserbauvorhaben mit öffentlichen Int... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §17;ALSAG 1989 §18;VwRallg;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Wasserrechtsbehörde ist in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren nicht befugt, in Fällen, in denen eine Gewässergefährdung dadurch entsteht, daß die durch das Wasserbauvorhaben hervorgerufenen Veränderungen... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 6. November 1981 war dem Rechtsvorgänger der Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung zur Verrohrung eines Gerinnes auf bestimmt bezeichneten Grundstücken in einer Länge von ca. 70 m erteilt worden. Die Beschwerdeführer erweiterten in der Folge die Verrohrung dieses Gerinnes auf einer Teilstrecke von ca. 20 m, ohne hiefür um eine wasserrechtliche Bewilligung angesucht zu haben. Mit dem nunmehr angefochtenen Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/21 95/07/0084 3
(hier: es wäre das Vorliegen einer Bewilligungspflicht nach
§ 41 WRG zu beurteilen gewesen). Stammrechtssatz Das Verfahren nach § 138 Abs 1 lit a WRG ist - wenn auch möglicherweise ausgelöst durch das "Verlangen" eines Betro... mehr lesen...
Im Zuge eines von der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land (BH) am 26. November 1992 durchgeführten Ortsaugenscheines wurde festgestellt, daß bei der Querung des öffentlichen Weggrundstückes n1, KG M., mit dem Dorfbauerngraben eine krainerwandartige Holzschlacht aus kurzen Holzelementen und dazwischen eingelagerten Steinen (Wurfsteine und Bachgeröll) eingebaut worden war, wobei der geschüttete Wegkörper eine Kronenlänge von 3,5 m an der Talseite aufwies und die Aufschüttung der Bachsohle... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/12 90/07/0128 2 Stammrechtssatz Als Täter kommt nach § 138 WRG jeder in Betracht, der die Übertretung des Gesetzes verursacht oder mitverursacht hat. Dabei ist es nicht notwendig, daß eine Person schuldhaft Bestimmungen des WRG übertreten hat, vielmehr reicht dafür die objektive Verwirklichung eines dem WRG en... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Wird der Rahmen einer bloßen Instandhaltung oder Wiederherstellung des seit Jahrzehnten bestandenen Zustandes einer Überfurt durch Baumaßnahmen überschritten, dann bedürfen diese Maßnahmen der wasserrechtlichen Bewilligung nach § 38 Abs 1 WRG. Sind diese Maßnahmen wegen ihres Widerspruchs zu öffentlichen Interessen einer n... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3434/53 E 22. November 1956 VwSlg 4211 A/1956 RS 1 Stammrechtssatz Als eigenmächtige Neuerung ist eine Herstellung dann zu beurteilen, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 20. Mai 1993 führte M. G. bei der Bezirkshauptmannschaft Horn (BH) Beschwerde darüber, daß durch die von J. E. veranlaßte Errichtung eines ca. 40 m tiefen Brunnens ihr Hausbrunnen versiegt sei. Sie ersuchte die BH um Abhilfe. Die BH zog zur Beantwortung der Frage, ob von dem neuerrichteten Brunnen Einwirkungen auf den Hausbrunnen der Einschreiterin M. G. ausgingen, einen Amtssachverständigen für Hydrogeologie bei. Dieser stellte fest, bei dem von J. E. errichteten ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;WRG 1959 §10 Abs3;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Ist es unklar, ob die Beeinträchtigung fremder Rechte durch die Errichtung oder durch den Bestand und Betrieb eines artesischen Brunnens herbeigeführt wurde, sind die vor der Brunnenbohrung gegebenen Verhältnisse zu ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Der VwGH hat in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, eine Bewilligung dürfe nur dann versagt werden, wenn die Beeinträchtigung eines bestehenden Rechtes im Ermittlungsverfahren zweifelsfrei erwiesen wird. Die bloße Möglichkeit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §10 Abs3;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Das AVG enthält für den Fall, daß eine Beweisführung nicht möglich ist, keine Bestimmungen. Es kann als allgemein anerkannter Rechtsgrundsatz gelten, daß aus einer unter Mißacht... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl (BH) vom 25. Februar 1965 wurde den Beschwerdeführern die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Wasserversorgungsanlage für ihr Anwesen in W. Nr. 33 "nach Maßgabe der vorstehenden Beschreibung und der vorgelegten Projektsunterlagen unter den vom Amtssachverständigen bei der vorgenannten kommissionellen Verhandlung beantragten Bedingungen" erteilt. Die zur Durchführung des bewilligten Vorhabens erforderlichen Dienstbarkeiten (D... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg (BM) vom 24. Februar 1964 wurde Dipl.-Ing. Günther R. gemäß § 32 Abs. 2 lit. c WRG 1959 die Bewilligung erteilt, die gereinigten häuslichen Abwässer aus dem auf Grundstück Nr. 2418/2 KG S. geplanten Einfamilienhaus auf diesem Grundstück zur Versickerung zu bringen (Spruchabschnitt I.). Diese Bewilligung wurde gemäß § 21 Abs. 1 WRG 1959 "mit Beschränkung auf jene Zeit, in der ein öffentlicher, für den Anschluß geeigneter Abwasserka... mehr lesen...