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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138 Abs1 lita;Rechtssatz
Welche Widmung eine Parzelle, die innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses fließender Gewässer liegt, aufweist, ist für die Rechtmäßigkeit eines wasserpolizeilichen Auftrages ohne Belang, da § 38 Abs 1 WRG 1959 darauf nicht abstellt. Eine Verpflichtung des Wasserbauamtes, Baumaßnahmen zu setzen, die eine Nutzung iSd Flächenwidmungsplanes ermöglichten, besteht nicht (hier Anordnung der Entfernung eines Holzhauses, das sich im Hochwasserabflußbereich eines Flusses befindet).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070115.X01Im RIS seit
12.11.2001