RS Vwgh 1995/1/31 94/07/0115

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Veröffentlicht am 31.01.1995
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;
WRG 1959 §38 Abs1;

Rechtssatz

Welche Widmung eine Parzelle, die innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses fließender Gewässer liegt, aufweist, ist für die Rechtmäßigkeit eines wasserpolizeilichen Auftrages ohne Belang, da § 38 Abs 1 WRG 1959 darauf nicht abstellt. Eine Verpflichtung des Wasserbauamtes, Baumaßnahmen zu setzen, die eine Nutzung iSd Flächenwidmungsplanes ermöglichten, besteht nicht (hier Anordnung der Entfernung eines Holzhauses, das sich im Hochwasserabflußbereich eines Flusses befindet).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070115.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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