Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 79, KG B., welches am Ufer der L liegt. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Wirtschaftsgebäude (Garage), welches auf der Ufermauer der L errichtet wurde. Mit Schreiben vom 7. Juli 2006 suchte die Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Ost- und Weststeiermark, namens der mitbeteiligten Partei bei der Bezirkshauptmannschaft D (BH) um wasserrechtliche Bewilligung für Sanierungsmaßnahmen an der L an. Die Notwendi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §50 Abs6;WRG 1959 §50; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/07/0080 E 24. Mai 2007 RS 3
(hier nur zweiter bis vierter Satz) Stammrechtssatz § 50 Abs. 6 WRG 1959 spricht in seinem ersten Satz davon, dass auf Wasseranlagen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §122 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0039 E 29. Juni 2000 VwSlg 15449 A/2000 RS 2 Stammrechtssatz § 122 Abs 1 WRG regelt Maßnahmen "bei Gefahr im Verzuge", worunter allgemein eine Situation zu verstehen ist, die zur Abwehr einer bestehenden oder wahrscheinlichen Gefahr für eines der im WRG geschützten Rechtsgüter un... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 1. Dezember 1998 teilte die Beschwerdeführerin der Bezirkshauptmannschaft F (BH) mit, der Mitbeteiligte wolle auf dem Grundstück Nr. 5/1 der KG O Baggerarbeiten zur Errichtung eines Teiches durchführen. Die Beschwerdeführerin sei Anrainerin mit dem Grundstück Nr. 5/2, auf dem sich ein wasserrechtlich bewilligter Feuerlösch- und Fischteich befinde. Durch die geplanten Baggerarbeiten im Nahebereich der Kalkgruberquelle, aus der ihr Teich gespeist werde, würde das Wa... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122 Abs1;
Rechtssatz: Einstweilige Verfügungen nach § 122 Abs 1 WRG 1959 dürfen nicht "rein vorbeugend", d.h. vor Beginn einer allenfalls gefährlichen Tätigkeit, erlassen werden (Hinweis E 22.3.1988, 87/07/0108). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2002070020.X02 Im RIS seit 07.10.2002 mehr lesen...
Im Juli 2001 teilte der Oberösterreichische Umweltanwalt der belangten Behörde mit, dass in einem Gebiet, welches als Wasserschutzgebiet für eine Wasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde T ausgewiesen sei, Arbeiten zur Errichtung von Fußballtrainingsfeldern durchgeführt würden. Die belangte Behörde führte am 12. Juli 2001 unter Beiziehung eines Amtssachverständigen für Hydrogeologie und Wasserwirtschaft und in Anwesenheit eines Vertreters der beschwerdeführenden Partei eine... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0102 E 25. Oktober 1994 RS 2 Stammrechtssatz Unter "Gefahr im Verzuge" iSd § 122 Abs 1 erster Satz WRG ist eine erhebliche und konkrete Gefahr für eines der im WRG geschützten Rechtsgüter und Interessen zu verstehen, die eine Situation voraussetzt, welche zur Abwehr ein sofortiges behördliches Einschreiten erfordert (H... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0072 E 28. März 1995 RS 1 Stammrechtssatz Unter Gefahr im Verzug ist eine Situation, die zur Abwehr einer bestehenden oder wahrscheinlichen Gefahr ein sofortiges behördliches Einschreiten erfordert, zu verstehen (Hinweis E 7.7.1987, 86/07/0230). European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaften EZ 11 und EZ 13, je KG Grablach, auf welchen die Bauwerke Grablach Nr. 11 bzw. Grablach Nr. 15 errichtet sind. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt (BH) vom 20. Oktober 1966 wurde die mitbeteiligte Wassergenossenschaft wasserrechtlich anerkannt; gleichzeitig wurden deren Satzungen genehmigt. Sowohl die Wasserrechtsbehörden als auch der Erstbeschwerdeführer und die mitbeteiligte Wassergenossenschaft gin... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §138;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Eine Zuständigkeit zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 122 WRG kann sich nicht allein auf das Vorliegen eines dem § 138 WRG unterstellbaren Sachverhaltes gründen, sondern könnte sich auch darauf gründen, dass ein Streit nach § 85 Abs 1 WRG vorliegt. (Streitfälle nach der letztgenannten Bestimmung si... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §122 Abs1;
Rechtssatz: § 122 Abs 1 WRG regelt Maßnahmen "bei Gefahr im Verzuge", worunter allgemein eine Situation zu verstehen ist, die zur Abwehr einer bestehenden oder wahrscheinlichen Gefahr für eines der im WRG geschützten Rechtsgüter und Interessen ein sofortiges behördliches Einschreiten erfordert. Die einstweilige Verfüg... mehr lesen...
Am 6. Mai 1996 kam es auf Grund eines Lecks beim sogenannten "Burgüberfall" im Welser Mühlbach zu einer überhöhten Wasserführung im Schenkelbach und in der Folge zu Überschwemmungen von angrenzenden Liegenschaften. Noch am selben Tag wurde vom Bürgermeister der Stadt Wels eine mündliche Verhandlung an Ort und Stelle durchgeführt, zu der die beschwerdeführende Partei nicht geladen wurde und an der auch kein Vertreter der beschwerdeführenden Partei teilnahm. Bei dieser Verhandlung wurde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs4 Z3;WRG 1959 §122 Abs1;
Rechtssatz: Es ist unzulässig, eine bereits erfüllte Maßnahme nachträglich durch Bescheid aufzutragen (Hinweis E 29.6.1995, 93/07/0061). Dies unabhängig davon, ob die Maßnahme vom Verpflichteten selbst oder von anderer Seite durchgeführt wurde. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs4 Z3;WRG 1959 §122 Abs1;
Rechtssatz: Zu jenem Zeitpunkt, zu dem der erstinstanzliche Bescheid erlassen wurde, bestand zur Anordnung der darin enthaltenen Maßnahmen keine Notwendigkeit mehr, da die Maßnahmen bereits gesetzt waren. Die Berufungsbehörde hat jedoch nach stRsp des VwGH die in der Herstellung des gesetzmäßige... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 16. Februar 1993 haben die beschwerdeführenden Parteien bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur (BH) einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 122 WRG 1959 eingebracht, womit zur Schließung des Dammes unterhalb der ehemaligen B.-Grube als erforderliche Maßnahmen die Einbringung von großen Steinen, das Einsetzen eines Holzrechens und die Sicherung der Flankenuntersetzung einer kurzen Leistungsfrist angeordnet werden sollen. Diesen Antr... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122 Abs1;
Rechtssatz: Unter Gefahr im Verzug ist eine Situation, die zur Abwehr einer bestehenden oder wahrscheinlichen Gefahr ein sofortiges behördliches Einschreiten erfordert, zu verstehen (Hinweis E 7.7.1987, 86/07/0230). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993070072.X01 Im RIS seit 12... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Grundstücke Nr. 621, 622 und 66 je der KG L.; seine Liegenschaft wird im Süden und im Osten von dem zunächst in östlicher und dann in nördlicher Richtung fließenden S.-Bach und im Norden von einem Weg begrenzt. Westlich der Liegenschaft des Beschwerdeführers liegen die Grundstücke Nr. 617/1, 617/2, 618, 619, 620, 624 und 626 der mitbeteiligten Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP); deren Liegenschaft wird im südöstlichen Teil ebe... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122 Abs1;
Rechtssatz: Unter "Gefahr im Verzuge" iSd § 122 Abs 1 erster Satz WRG ist eine erhebliche und konkrete Gefahr für eines der im WRG geschützten Rechtsgüter und Interessen zu verstehen, die eine Situation voraussetzt, welche zur Abwehr ein sofortiges behördliches Einschreiten erfordert (Hinweis Raschauer, Kommentar zum Wasserrecht, Randziffer 2 zu § 122 WRG).... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 2. November 1987 beantragten die Beschwerdeführer beim Landeshauptmann von Tirol die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, daß den Stadtwerken H. als Eigentümern der Kraftwerksanlage H.-Tal unverzüglich aufgetragen werden wolle, sämtliche Maßnahmen zu setzen, daß dem A.-Bach regelmäßig 690 l/sec zugeleitet werden, wann immer die in der Kraftwerksanlage H.-Tal abgearbeitete Wassermenge bezüglich des dem M.-Bach zugeleiteten Wassers dies erlaube, und weiters sämtliche... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §6;WRG 1959 §100;WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §99;
Rechtssatz: Aufgrund des ersten Satzes des § 122 Abs 1 WRG 1959 ist zur Erlassung einstweiliger Verfügungen gemäß § 122 Abs 1 WRG 1959 grundsätzlich die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Die nach § 99 oder § 100 WRG 1959 "zuständige" Behörde kann nur entweder eine bereits ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Juli 1991 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft (BH) die mitbeteiligte Partei (mP) gemäß den §§ 30 ff, 98 und 122 Abs. 1 WRG 1959 i.d.F. BGBl. Nr. 252/1990, die Abwasserkanalrohre auf dem Grundstück des Beschwerdeführers in R, X-Gasse, durch dem Stand der Technik entsprechende, dichte Ableitungsrohre zu ersetzen; die Erfüllungsfrist wurde mit längstens 30. Juli 1991 bemessen. Begründend wurde ausgeführt, daß anläßlich der örtlichen Erhebung vom 24. Juni 1991 fes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §72 Abs1 lite;
Rechtssatz: Nach stRsp begründet § 72 Abs 1 WRG eine Legalservitut, die eine vorübergehende und in einer die Substanz nicht beeinträchtigenden Weise die Benutzung benachbarter Grundstücke ohne Zustimmung des betroffenen Eigentümers und ohne wasserrechtliches Verfahren ermögl... mehr lesen...
Auf Grund des hg. Erkenntnisses vom 20. März 1986, Zlen. 85/07/0009 u.a., sowie auf Grund der zu den nunmehrigen Beschwerden vorgelegten Akten ist bei der Behandlung der beiden Beschwerden von folgender unbestrittener Vorgeschichte auszugehen: In PZ 865 des Wasserbuches der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land (BH) war das Recht der V eingetragen, aus dem Lbach die "salinenärarischen" Bäche "L-bach" und "C-bach" mit der ihnen zukommenden Wassermenge zu versorgen. Im Laufe der Jahre s... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §122 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §50;WRG 1959 §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/07/0045 Vorgeschichte:85/07/0009 E 20. März 1986; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0555/71 E 8. Oktober 1971 VwSlg 8081 A/1971 RS 1 Stammrechtssatz Besteht für eine Wasserb... mehr lesen...
Index: L69007 Sonstiges Wasserrecht Tirol81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Satzung Wassergenossenschaft Amtsbach 1976 §1;WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §73 Abs1 litb;WRG 1959 §73 Abs1 lite;WRG 1959 §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/07/0045 Vorgeschichte:85/07/0009 E 20. März 1986;
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung (hier mit dem Ziel, ein künstli... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §50; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/07/0045 Vorgeschichte:85/07/0009 E 20. März 1986;
Rechtssatz: Die von einem mit Wasser beschickten künstlichen Gerinne, welches an mehreren Stellen schadhaft und instandhaltungsbedürftig ist, ausgehende Überschwemmungsgefahr stellt eine ausreiche... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §1;WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §2;WRG 1959 §3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/07/0045 Vorgeschichte:85/07/0009 E 20. März 1986;
Rechtssatz: Für die Frage, ob die auf Grund eines Antrages eines Dritten erlassene einstweilige Vefügung zur vorläufigen Gefahrenabwehr iSd § 122 Abs 1 WRG auszusprechen war... mehr lesen...
Die Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles ist dem denselben Parteien gegenüber ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. September 1989, Zl. 86/07/0094, zu entnehmen, auf welches im einzelnen zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird. Mit ihm war der Berufungsbescheid der damals wie nun belangten Behörde vom 15. April 1986 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden. Durch jenen hatte der Landeshauptmann von Oberösterreich die Berufung der Beschwer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §63 Abs5;WRG 1959 §122 Abs1;
Rechtssatz: Der Berufungsbehörde steht zwar gem § 122 Abs 1 WRG die Befugnis zu, während der Anhängigkeit eines Berufungsverfahrens eine einstweilige Verfügung selbst zu treffen, eine dahingehende Verpflichtung - soweit überhaupt die Voraussetzungen für die Erlassung einer solchen beantragten Verfügung vorl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122 Abs1;
Rechtssatz: Über das in der Berufung gestellte Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung kann gemäß § 122 Abs 1 WRG auch die Berufungsbehörde selbst entscheiden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1986070094.X02 Im RIS seit 12.05.2006 Zuletzt aktual... mehr lesen...