RS Vwgh 2002/2/21 2001/07/0124

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2002
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §122 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0072 E 28. März 1995 RS 1

Stammrechtssatz

Unter Gefahr im Verzug ist eine Situation, die zur Abwehr einer bestehenden oder wahrscheinlichen Gefahr ein sofortiges behördliches Einschreiten erfordert, zu verstehen (Hinweis E 7.7.1987, 86/07/0230).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070124.X03

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten