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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §122 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/07/0072 E 28. März 1995 RS 1Stammrechtssatz
Unter Gefahr im Verzug ist eine Situation, die zur Abwehr einer bestehenden oder wahrscheinlichen Gefahr ein sofortiges behördliches Einschreiten erfordert, zu verstehen (Hinweis E 7.7.1987, 86/07/0230).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070124.X03Im RIS seit
08.05.2002