RS Vwgh 1995/3/28 93/07/0072

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Veröffentlicht am 28.03.1995
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §122 Abs1;

Rechtssatz

Unter Gefahr im Verzug ist eine Situation, die zur Abwehr einer bestehenden oder wahrscheinlichen Gefahr ein sofortiges behördliches Einschreiten erfordert, zu verstehen (Hinweis E 7.7.1987, 86/07/0230).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070072.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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