Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §122 Abs1;Rechtssatz
Unter Gefahr im Verzug ist eine Situation, die zur Abwehr einer bestehenden oder wahrscheinlichen Gefahr ein sofortiges behördliches Einschreiten erfordert, zu verstehen (Hinweis E 7.7.1987, 86/07/0230).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993070072.X01Im RIS seit
12.11.2001