RS Vwgh 1989/9/19 86/07/0094

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §122 Abs1;

Rechtssatz

Über das in der Berufung gestellte Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung kann gemäß § 122 Abs 1 WRG auch die Berufungsbehörde selbst entscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986070094.X02

Im RIS seit

12.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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