Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Es ist unzulässig, eine bereits erfüllte Maßnahme nachträglich durch Bescheid aufzutragen (Hinweis E 29.6.1995, 93/07/0061). Dies unabhängig davon, ob die Maßnahme vom Verpflichteten selbst oder von anderer Seite durchgeführt wurde.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070204.X03Im RIS seit
12.11.2001