RS Vwgh 2002/2/21 2001/07/0124

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Veröffentlicht am 21.02.2002
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §122 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0102 E 25. Oktober 1994 RS 2

Stammrechtssatz

Unter "Gefahr im Verzuge" iSd § 122 Abs 1 erster Satz WRG ist eine erhebliche und konkrete Gefahr für eines der im WRG geschützten Rechtsgüter und Interessen zu verstehen, die eine Situation voraussetzt, welche zur Abwehr ein sofortiges behördliches Einschreiten erfordert (Hinweis Raschauer, Kommentar zum Wasserrecht, Randziffer 2 zu § 122 WRG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070124.X02

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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