RS Vwgh 1994/10/25 92/07/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1994
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §122 Abs1;

Rechtssatz

Unter "Gefahr im Verzuge" iSd § 122 Abs 1 erster Satz WRG ist eine erhebliche und konkrete Gefahr für eines der im WRG geschützten Rechtsgüter und Interessen zu verstehen, die eine Situation voraussetzt, welche zur Abwehr ein sofortiges behördliches Einschreiten erfordert (Hinweis Raschauer, Kommentar zum Wasserrecht, Randziffer 2 zu § 122 WRG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070102.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten