Begründung: 1. Feststellungen: Mit am 05.06.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.03.2020, W238 2179347-1/35E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist dem Vollzug zugänglich. Die dem RW bei einer Abschiebung nach Afghanistan drohenden gr... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unverzü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Anträge der Revisionswerber auf internationalen Schutz wurden mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung der Revisionswerber nach XXXX für zulässig erklärt. Gegen diese Bescheide erhoben die Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.04.2020 wurden die Beschwerden al... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Anträge der Revisionswerber auf internationalen Schutz wurden mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung der Revisionswerber nach XXXX für zulässig erklärt. Gegen diese Bescheide erhoben die Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.04.2020 wurden die Beschwerden al... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Anträge der Revisionswerber auf internationalen Schutz wurden mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung der Revisionswerber nach XXXX für zulässig erklärt. Gegen diese Bescheide erhoben die Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.04.2020 wurden die Beschwerden al... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 28.05.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da nach Abschluss des Verfahrens aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den RW vollzogen werden können. Der Vollzug wäre für ihn mit eine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 28.05.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich und befürchtet der Revisionswerber, dass gegen ihn in naher Zukunft aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen werden, sprich, dass er zwa... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 27.05.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Der VwGH möge der gegenständlichen Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkennen. Die Umsetzung der angefochtenen Entscheidung, nämlich die Abschiebung des Revisionswerbers n... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.05.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich und befürchtet der Revisionswerber, dass gegen ihn in naher Zukunft aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen werden, sprich, dass er zwa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung des Revisionswerbers nach Afghanistan für zulässig erklärt. Gegen diesen Bescheid erhob der Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.11.2019 wurde die Beschwerde ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.02.2020, Zl. W118 2224390-1/14E, wurde der Beschwerde der XXXX (im Folgenden: Revisionswerberin) gegen den Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 08.08.2019, GZ ABT13-11.10-392/2015-90, betreffend die Genehmigung der Errichtung des Windparks Stanglalm durch die WINDPARK STANGLALM GMBH, vertreten durch EISENBERGER & HERZOG, Rechtsanwalts GmbH in 8010 Graz, teilweise (konkret: in Bezug a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei im Wesentlichen Folgendes an: "Der Revisionswerber hat als Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 VwGG (Mayrhofer/Metzl... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 15.8.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 30.6.2017, Zl. 1095086008-151770079/BMI-BFA_KNT_RD sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 27.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das Vorbringen in der Revision wird zum Inhalt auch dieses Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemacht. Der Rw ist darauf angewiesen, dass dieser Revision die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom XXXX , Zl. W270 2177588-1/14E, wies das Bundesverwaltungsgericht eine gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 23.10.2017 erhobene Beschwerde als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2. Dagegen erhob der Revisionswerber Beschwerde gemäß Art. 144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof. Mit Beschluss vom 29.01.2020, E316/2020, erkannte der Verfassungsgerichtshof der Beschwerde ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Der Antragsteller stellte am 11.01.2017 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 21.02.2018, Zahl XXXX , sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keinen Aufenthaltstitel aus ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Der Antragsteller stellte am 21.11.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 24.11.2017, Zahl XXXX , sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keinen Aufenthaltstitel aus ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da nach Abschluss des Verfahrens aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den RW vollzogen werden können. Der Vollzug wäre für ihn mit eine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 09.04.2020 brachte die XXXX (im Folgenden: Revisionswerberin) eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.02.2020, GZ: W275 2227591-1/26E sowie gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.03.2020, GZ: W275 2227591-2/4E, ein. 2. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die Revisionswerberin insbesondere aus: Durch das ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 09.04.2020 brachte die XXXX (im Folgenden: Revisionswerberin) eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.02.2020, GZ: W275 2227591-1/26E sowie gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.03.2020, GZ: W275 2227591-2/4E, ein. 2. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die Revisionswerberin insbesondere aus: Durch das ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung des Revisionswerbers nach Afghanistan für zulässig erklärt. Gegen diesen Bescheid erhob der Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.01.2020 wurde die Beschwerde ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist dem Vollzug zugänglich. Die dem RW bei einer Abschiebung nach Afghanistan drohenden gravierenden Rechtsnachteile wiegen schwerer, als das öffentliche Interesse a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Der Rw stellt den Antrag, seiner Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Das revisionsgegenständliche Erkenntnis, mit welchem die Abschiebung nach Afghanistan für zulässig erklärt wurd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß §30 Abs 2 VwGG hat der VwGH der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Inter... mehr lesen...