Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 03.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "1. Voraussetzungen der aufschiebenden Wirkung erfüllt Wenn nicht zwingende öffentliche Interessen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 03.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "1. Voraussetzungen der aufschiebenden Wirkung erfüllt Wenn nicht zwingende öffentliche Interessen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 26.03.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Evident ist, dass ein sofortiger Vollzug des potentiell rechtswidrigen Erkenntnisses einen unverhältnismäßigen Nachteil für den Revisionswerber darstellt, zumal die aktuelle Lage im Zusammenhan... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 26.03.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Evident ist, dass ein sofortiger Vollzug des potentiell rechtswidrigen Erkenntnisses einen unverhältnismäßigen Nachteil für den Revisionswerber darstellt, zumal die aktuelle Lage im Zusammenhan... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.03.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen den im
Spruch: angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Vorbemerkungen: Gemäß § 30 (2) VwGG ist die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Revisionswerber stellte am 19.03.2016 den ersten Antrag auf internationalen Schutz mit der
Begründung: , dass er Christ sei. Mit Bescheid vom 24.10.2018, Zl. 1108925303-160407682 wies das Bundesamt den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Iran (... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.03.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der VwGH einer Revision auf Antrag des/der RW die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unverzüg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.03.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Durch das Erkenntnis des BVwG sind die RW unmittelbar von der Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen durch das BFA bedroht. Zwar besteht grundsätzlich ein öffentliches Interesse... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.03.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Durch das Erkenntnis des BVwG sind die RW unmittelbar von der Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen durch das BFA bedroht. Zwar besteht grundsätzlich ein öffentliches Interesse... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.03.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Durch das Erkenntnis des BVwG sind die RW unmittelbar von der Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen durch das BFA bedroht. Zwar besteht grundsätzlich ein öffentliches Interesse... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.03.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "1. Dem Rw droht ein unverhältnismäßiger und unwiederbringlicher Schaden und Nachteil, sollte dieser Beschwerde nicht die aufschiebende Wirkung zuerkannt werden: In diesem Fall dürfte es zu eine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.09.2019, G313 2170890-1/43E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 28.08.2017, Zl. 138072705-14783676, als unbegründet abgewiesen. Zudem wurde die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. Dem rechtsfreundlichen Vertreter wurde dieses Erkenntnis rechtswirksam mit 12.09.2019 zugestellt. Mit Beschluss des VwGH vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Erstrevisionswerber brachte im Verfahren im Wesentlichen zusammengefasst zu den Ausreisegründen bzw. Rückkehrhindernissen vor, in Georgien einen Autoersatzteilhandel betrieben unter der Regierung von Saakaschwili auf Betreiben eines korrupten Finanzbeamten rechtswidrig enteignet worden zu sein. Er wäre auch fälschlich des Besitzes von Suchtmitteln beschuldigt und nach Zahlung einer hohen Summe zu einer verhältnismäßig geringen Strafe verurteilt wo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Erstrevisionswerber brachte im Verfahren im Wesentlichen zusammengefasst zu den Ausreisegründen bzw. Rückkehrhindernissen vor, in Georgien einen Autoersatzteilhandel betrieben unter der Regierung von Saakaschwili auf Betreiben eines korrupten Finanzbeamten rechtswidrig enteignet worden zu sein. Er wäre auch fälschlich des Besitzes von Suchtmitteln beschuldigt und nach Zahlung einer hohen Summe zu einer verhältnismäßig geringen Strafe verurteilt wo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Erstrevisionswerber brachte im Verfahren im Wesentlichen zusammengefasst zu den Ausreisegründen bzw. Rückkehrhindernissen vor, in Georgien einen Autoersatzteilhandel betrieben unter der Regierung von Saakaschwili auf Betreiben eines korrupten Finanzbeamten rechtswidrig enteignet worden zu sein. Er wäre auch fälschlich des Besitzes von Suchtmitteln beschuldigt und nach Zahlung einer hohen Summe zu einer verhältnismäßig geringen Strafe verurteilt wo... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 17.01.2018, Zl. 1099527307/152021125/BMI-BFA_STM_AST wurde der Antrag auf internationalen Schutz des XXXX hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, diesem ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt, gegen diesen eine Rückkehrentscheidung erlassen, festgestell... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 25.02.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Zwingende öffentliche Interessen stehen einer Bewilligung der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Die Ausweisung wäre für den Beschwerdeführer mit gravierenden persönlichen Nachteilen verbun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 09.01.2013 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid vom 10.02.2016 wies das BFA den Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) sowie hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 3a iVm § 9 Abs. 2 AsylG 2005 in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan ab. Seine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.02.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Ich begehre überdies die Zuerkennung aufschiebender Wirkung, da es für mich ein unverhältnismäßiger Nachteil wäre, wenn die angefochtene Entscheidung rechtskräftig würde, bevor der Verwaltungsg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.02.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Die Revisionswerberin begehrt überdies die Zuerkennung aufschiebender Wirkung, da es für sie ein unverhältnismäßiger Nachteil wäre, wenn die angefochtene Entscheidung rechtskräftig würde (insbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.02.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien folgendes an: "Begründend wird hierzu ausgeführt, dass die RW aufgrund des angefochtenen Erkenntnisses akut von Abschiebung bedroht sind. Die derzeitige Abschiebepraxis von ehemaligen Asylsuchenden ze... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.02.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien folgendes an: "Begründend wird hierzu ausgeführt, dass die RW aufgrund des angefochtenen Erkenntnisses akut von Abschiebung bedroht sind. Die derzeitige Abschiebepraxis von ehemaligen Asylsuchenden ze... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.02.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien folgendes an: "Begründend wird hierzu ausgeführt, dass die RW aufgrund des angefochtenen Erkenntnisses akut von Abschiebung bedroht sind. Die derzeitige Abschiebepraxis von ehemaligen Asylsuchenden ze... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.02.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof ab Vorlage der Revision auf Antrag des RW die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom XXXX , Zahlen XXXX wies das Bundesverwaltungsgericht ua die gegen den Bescheid des Bundesamtes erhobene Beschwerden hinsichtlich der jeweils angefochtenen Spruchpunkte I. bis inklusive VI. mit der Maßgabe als unbegründet ab, dass Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide nun jeweils zu lauten hat: "Ihr Antrag auf internationalen Schutz vom XXXX wird hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom XXXX , Zahlen XXXX wies das Bundesverwaltungsgericht ua die gegen den Bescheid des Bundesamtes erhobene Beschwerden hinsichtlich der jeweils angefochtenen Spruchpunkte I. bis inklusive VI. mit der Maßgabe als unbegründet ab, dass Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide nun jeweils zu lauten hat: "Ihr Antrag auf internationalen Schutz vom XXXX wird hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zu BF 1 und BF 3 vom 07.03.2018, Zl. XXXX, mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Spruchpunkt III. lautet: "Ein Aufenthaltstitel ,besonderer Schutz¿ wird Ihnen gemäß § 75 AsylG nicht erteilt." Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zu BF 1 und BF 3 vom 07.03.2018, Zl. XXXX, mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Spruchpunkt III. lautet: "Ein Aufenthaltstitel ,besonderer Schutz¿ wird Ihnen gemäß § 75 AsylG nicht erteilt." Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Besch... mehr lesen...