Begründung: 1. Verfahrensgang: Der Revisionswerber – ein pakistanischer Staatsbürger – reiste zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt in das Bundesgebiet ein und stellte am 25.4.2015 seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz, welcher nach Nichtstattgebung durch die belangte Behörde mit hg Erkenntnis vom 10.1.2017, Zl. L525 2133322-1 als unbegründet abgewiesen wurde. Das Erkenntnis erwuchs in Rechtskraft. Der Revisionswerber verblieb daraufhin weiterhin im Bundesgebi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 18. Dezember 2017, R 3/16-39, sprach diese bezüglich der XXXX (im Folgenden Antragstellerin) Folgendes aus: „1 Folgende Verstöße der XXXX gegen die VO (EU) 2015/2120 werden festgestellt: 1.1 XXXX bietet im Rahmen ihres Bündelproduktes ‚ XXXX ‘ einen Videoabrufdienst (Videostreaming- bzw Video-on-Demand Dienst) an, der von XXXX iSd Art 3 Abs 5 VO (EU) 2015/2120 in Form eines anderen Dienst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.06.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist dem Vollzug zugänglich. Die dem RW bei einer Abschiebung nach Afghanistan drohenden gravierenden Rechtsnachteile wiegen schwerer, als das öffentliche Inter... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.06.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Verwaltungsgerichtshof hat der Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegens... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellungen: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.01.2020, L524 2218122-2/3E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.08.2019, Zl. 1202374305-180760581/BMI-BFA_Wien_AST_01, als unbegründet abgewiesen. Zudem wurde die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. Dem rechtsfreundlichen Vertreter wurde dieses Erkenntnis rechtswirksam mit 10.01.2020 zugestellt. Der Beschluss des Verfassun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrigen Revisionswerber (RW) stellten am 30.05.2018 Anträge auf internationalen Schutz, welche mit den Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl vom 18.01.2019, Zl 1095295803/29111608, 1062174908/29111609 und 1166549804/29111610, abgewiesen wurden. Mit diesen Bescheiden wies das BFA die Anträge der RW auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung der Status von Asylberechtigten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrigen Revisionswerber (RW) stellten am 30.05.2018 Anträge auf internationalen Schutz, welche mit den Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl vom 18.01.2019, Zl 1095295803/29111608, 1062174908/29111609 und 1166549804/29111610, abgewiesen wurden. Mit diesen Bescheiden wies das BFA die Anträge der RW auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung der Status von Asylberechtigten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrigen Revisionswerber (RW) stellten am 30.05.2018 Anträge auf internationalen Schutz, welche mit den Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl vom 18.01.2019, Zl 1095295803/29111608, 1062174908/29111609 und 1166549804/29111610, abgewiesen wurden. Mit diesen Bescheiden wies das BFA die Anträge der RW auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung der Status von Asylberechtigten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.06.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag, der Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, führte die revisionswerbende Partei Folgendes aus: „Bei einer Rückkehr trotz der herrschenden Pandemie würde der Revisionswerber sowohl in Kabul, Masar-e Sharif oder auch in Herat in eine bedrohliche Situation kommen. Wegen versch... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: 1. Die revisionswerbende Partei ist XXXX Staatsangehöriger, ist volljährig, lebte und arbeitete bis zur Ausreise in XXXX , hat die Familie im Heimatdorf, spricht eine Landessprache, besuchte jahrelang die Schule, und ist innerhalb des Leistungskalküls arbeitsfähig und selbsterhaltungsfähig. 2. Die revisionswerbende Partei hat bei einer Rückkehr nach XXXX keine speziellen Bedrohungen, Gefahren oder Verfolgung zu befürchten. Eine Rückkehr ins Heimatdorf XX... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit am 12.06.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.03.2020, W238 2174292-1/21E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Weiters ergeht der Antrag, der VwGH möge der gegenständlichen Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkennen. Die Um... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.05.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Die Erlassung des Aufenthaltsverbotes wirkt sich auf das nach Art. 8 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens des Revisionswerbers sowie insbesondere seiner Ehegattin u... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit am 05.06.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.03.2020, W238 2179347-1/35E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist dem Vollzug zugänglich. Die dem RW bei einer Abschiebung nach Afghanistan drohenden gr... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unverzü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Anträge der Revisionswerber auf internationalen Schutz wurden mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung der Revisionswerber nach XXXX für zulässig erklärt. Gegen diese Bescheide erhoben die Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.04.2020 wurden die Beschwerden al... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Anträge der Revisionswerber auf internationalen Schutz wurden mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung der Revisionswerber nach XXXX für zulässig erklärt. Gegen diese Bescheide erhoben die Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.04.2020 wurden die Beschwerden al... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Anträge der Revisionswerber auf internationalen Schutz wurden mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung der Revisionswerber nach XXXX für zulässig erklärt. Gegen diese Bescheide erhoben die Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.04.2020 wurden die Beschwerden al... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 28.05.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da nach Abschluss des Verfahrens aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den RW vollzogen werden können. Der Vollzug wäre für ihn mit eine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 28.05.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich und befürchtet der Revisionswerber, dass gegen ihn in naher Zukunft aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen werden, sprich, dass er zwa... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 27.05.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Der VwGH möge der gegenständlichen Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkennen. Die Umsetzung der angefochtenen Entscheidung, nämlich die Abschiebung des Revisionswerbers n... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.05.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich und befürchtet der Revisionswerber, dass gegen ihn in naher Zukunft aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen werden, sprich, dass er zwa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung des Revisionswerbers nach Afghanistan für zulässig erklärt. Gegen diesen Bescheid erhob der Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.11.2019 wurde die Beschwerde ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.02.2020, Zl. W118 2224390-1/14E, wurde der Beschwerde der XXXX (im Folgenden: Revisionswerberin) gegen den Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 08.08.2019, GZ ABT13-11.10-392/2015-90, betreffend die Genehmigung der Errichtung des Windparks Stanglalm durch die WINDPARK STANGLALM GMBH, vertreten durch EISENBERGER & HERZOG, Rechtsanwalts GmbH in 8010 Graz, teilweise (konkret: in Bezug a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei im Wesentlichen Folgendes an: "Der Revisionswerber hat als Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 VwGG (Mayrhofer/Metzl... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...