Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 08.02.2021, Zahl: W257 2181373-1/12E, wies das Bundesverwaltungsgericht eine gegen den Bescheid der belangten Behörde erhobene Beschwerde als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Das Erkenntnis wurde am 09.02.2021 dem Beschwerdeführer zugestellt. Mit Schriftsatz vom 23.03.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.03.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Die Voraussetzungen hierfür liegen vor: a) Der Bescheid des Bundesamtes ist bereits einem Vollzug zugänglich. b) Zwingende öffentliche Interessen stehen einer Bewilligung der aufschieben... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.03.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen den im
Spruch: angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug und damit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zugänglich, da andernfalls der Revisionswerber abgeschoben würde. Zwingende öffentliche I... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 10.03.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Revisionswerber beantragt, der Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Mit der gegenständlichen Rückkehrentscheidung erfolgt, wie bereits ausgeführt, ein unverhältnismäßiger ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.02.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Bei Aufrechtbleiben der Rechtswirkungen des Erkenntnisses wäre der Rw gezwungen, bis spätestens 30.04.2021 freiwillig aus dem Bundesgebiet auszureisen. In diesem Fall würde er von seiner ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 18.3.2014 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 27.3.2017, Zl. 14-1003105100-14467839 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die angefochtene Entscheidung ist einem Vollzug zugänglich und könnten die Revisionswerber nach Ablauf der Frist für die freiwillige Ausreise im Ausmaß von 14 Tagen jederzeit nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die angefochtene Entscheidung ist einem Vollzug zugänglich und könnten die Revisionswerber nach Ablauf der Frist für die freiwillige Ausreise im Ausmaß von 14 Tagen jederzeit nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die angefochtene Entscheidung ist einem Vollzug zugänglich und könnten die Revisionswerber nach Ablauf der Frist für die freiwillige Ausreise im Ausmaß von 14 Tagen jederzeit nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die angefochtene Entscheidung ist einem Vollzug zugänglich und könnten die Revisionswerber nach Ablauf der Frist für die freiwillige Ausreise im Ausmaß von 14 Tagen jederzeit nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist dem Vollzug zugänglich. Die dem RW bei einer Abschiebung nach XXXX drohenden gravierenden Rechtsnachteile wiegen schwerer, als das öffentliche Interesse a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 08.02.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „1. Rechtlicher Rahmen für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag der Revisionswerberin die aufschiebende Wirkung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 08.02.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „1. Rechtlicher Rahmen für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag der Revisionswerberin die aufschiebende Wirkung... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 1.5.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 9.8.2017, Zl. 1066926902/150444556 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte kein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.01.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: erwähnte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: „Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für den RW mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden, da ihm die Abschiebung in den Irak droht. Er ist dabei der Gefahr ausge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.01.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Der Revision ist aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, da dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und den Revisionswerbern durch den vorzeitigen Vollzug des Erkenntnis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.01.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Der Revision ist aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, da dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und den Revisionswerbern durch den vorzeitigen Vollzug des Erkenntnis... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Der Erstantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2196424-1, ist mit der Zweitantragstellerin XXXX , geb. XXXX , L527 2196428-1, in aufrechter Ehe verheiratet. Der Drittantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2196426-1, und der Viertantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2211711-1, sind die leiblichen minderjährigen Söhne des Erstantragstellers und der Zweitantragstellerin. Der Erstantragsteller und die Zweitantr... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Der Erstantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2196424-1, ist mit der Zweitantragstellerin XXXX , geb. XXXX , L527 2196428-1, in aufrechter Ehe verheiratet. Der Drittantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2196426-1, und der Viertantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2211711-1, sind die leiblichen minderjährigen Söhne des Erstantragstellers und der Zweitantragstellerin. Der Erstantragsteller und die Zweitantr... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Der Erstantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2196424-1, ist mit der Zweitantragstellerin XXXX , geb. XXXX , L527 2196428-1, in aufrechter Ehe verheiratet. Der Drittantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2196426-1, und der Viertantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2211711-1, sind die leiblichen minderjährigen Söhne des Erstantragstellers und der Zweitantragstellerin. Der Erstantragsteller und die Zweitantr... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Der Erstantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2196424-1, ist mit der Zweitantragstellerin XXXX , geb. XXXX , L527 2196428-1, in aufrechter Ehe verheiratet. Der Drittantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2196426-1, und der Viertantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2211711-1, sind die leiblichen minderjährigen Söhne des Erstantragstellers und der Zweitantragstellerin. Der Erstantragsteller und die Zweitantr... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 20.7.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 30.1.2017, Zl. 1078844107-150895850/BMI-BFA_OOE_RD sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und A... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 11.1.2016 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 2.5.2017, Zl. 1101506609-160042951/BMI-BFA_OOE_RD sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und As... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 26.7.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 8.6.2017, Zl.1079724201-150942475, sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 14.12.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Die angefochtene Entscheidung ist einem sofortigen Vollzug und damit auch der aufschiebenden Wirkung zugänglich, als die angefochtene Entscheidung für den Beschwerdeführer nachteilige Rec... mehr lesen...
Begründung: 1. Gegenstand: 1.1. Mit der durch die Revision angefochtenen Entscheidung wurde eine Beschwerde zurückgewiesen (Spruchpunkt A) I.) und im Übrigen den Beschwerden der Antragsteller teilweise Folge gegeben und die von der belangten Behörde nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (in Folge auch: „UVP-G 2000“) erteilte Genehmigung abgeändert (Spruchpunkt A) II.). Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Revision gegen Spruchpunkt A) I. für unzulässig, jene gegen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der VwGH der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Inter... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unverz... mehr lesen...
Begründung: Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 09.12.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich und befürchtet der Revisionswerber, dass gegen ihn in naher Zukunft aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen werden. Das angefochten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Anträge der Revisionswerber auf internationalen Schutz wurden mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung der Revisionswerber nach XXXX für zulässig erklärt. Gegen diesen Bescheid erhoben die Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.08.2020 wurden die Beschwerde... mehr lesen...