Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 22.06.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Ein Vollzug der Abschiebung würde unwiederbringlichen Schaden verursachen, dem kein öffentliches Interesse entgegen steht“.II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 02.06.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Negative Entscheidungen nach dem AsylG sind grundsätzlich einem Vollzug zugänglich. Da es sich hier um einen unmündigen Minderjährigen handelt, droht dem Revisionswerber ein unverhält... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 31.05.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Als unverhältnismäßiger Nachteil für den Revisionswerber wird es regelmäßig angesehen, dass der mit dem Vollzug der angefochtenen Entscheidung drohende Nachteil im Fall eines Erfolges d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 27.05.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine gemeinsame Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Das Vorbringen in der Revision wird zum Inhalt auch dieses Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemacht. Die DrittRw ist darauf angewiesen, dass dieser Revi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 27.05.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine gemeinsame Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Das Vorbringen in der Revision wird zum Inhalt auch dieses Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemacht. Die DrittRw ist darauf angewiesen, dass dieser Revi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 27.05.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine gemeinsame Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Das Vorbringen in der Revision wird zum Inhalt auch dieses Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemacht. Die DrittRw ist darauf angewiesen, dass dieser Revi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 27.05.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine gemeinsame Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Das Vorbringen in der Revision wird zum Inhalt auch dieses Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemacht. Die DrittRw ist darauf angewiesen, dass dieser Revi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, ein männlicher Staatsangehöriger des Kosovo, reiste am 09.07.2004 in Österreich ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 19.09.2011 wurde seine Ausweisung auf Dauer für unzulässig erklärt und dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel erteilt. Am 17.11.2011 erhielt der Beschwerdeführer erstmals eine Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus, die in weiterer Folge, zuletzt bis 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: zu Spruchteil A), Zurückweisung des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung: 1. Mit Eingabe vom 14.05.2021 (eingelangt beim BVwG, am 14.05.2021), hat der Revisionswerber beantragt, einer außerordentlichen Revision, „die erhoben werden wird“, die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. 2. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat die Revision keine aufschiebende Wirkung. Nach § 30 Abs. 2 leg.cit. hat bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der R... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.03.2021, W120 2240380-1/13E, sprach das Bundesverwaltungsgericht über den vom Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung übermittelten Antrag, das Bundesverwaltungsgericht möge „gemäß § 55 Abs. 1 VO-UA eine Beugestrafe in angemessener Höhe über XXXX wegen Nichtbefolgung der nachweislich am 1.3.2021 zu eigenen Händen zugestel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbenden Parteien sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 26.11.2015 beim Bundesamt für fremdenwesen und Asyl (BFA) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die männliche erstrevisionswerbende und die weibliche zweitrevisionswerbende Partei sind Ehegatten. Die erstrevisionswerbende Partei brachte vor, in Ar... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbenden Parteien sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 26.11.2015 beim Bundesamt für fremdenwesen und Asyl (BFA) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die männliche erstrevisionswerbende und die weibliche zweitrevisionswerbende Partei sind Ehegatten. Die erstrevisionswerbende Partei brachte vor, in Ar... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Spruchpunkt II. 2. des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.12.2020, W262 2227304-1/11E und W262 2229299-1/4E wurde der Antrag des nunmehrigen Antragstellers auf Aufhebung der Befristung des Behindertenpasses nach dem BBG als unzulässig zurückgewiesen. 2. Mit Schriftsatz vom 29.04.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angefüh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Spruchpunkt II. 2. des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.12.2020, W262 2227304-1/11E und W262 2229299-1/4E wurde der Antrag des nunmehrigen Antragstellers auf Aufhebung der Befristung des Behindertenpasses nach dem BBG als unzulässig zurückgewiesen. 2. Mit Schriftsatz vom 29.04.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angefüh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.04.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine außerordentliche Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.12.2020, Zlen. W236 2237306-1/2E und W236 2237308-1/2E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die RW leben seit 2017 durchgehend in Österreich, der RW2 besucht hier bereits im 4. Schuljahr seit 2017... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.04.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine außerordentliche Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.12.2020, Zlen. W236 2237306-1/2E und W236 2237308-1/2E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die RW leben seit 2017 durchgehend in Österreich, der RW2 besucht hier bereits im 4. Schuljahr seit 2017... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 29.7.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 14.2.2017, als unbegründet ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel nach § 57 AsylG, erließ eine Rückkehrentscheidung und verfügte die Abschiebung des Beschwerdeführers nach Pakistan. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwal... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 22.02.2021, Zahl W257 2171387-1/15E, wies das Bundesverwaltungsgericht eine gegen den Bescheid der belangten Behörde erhobene Beschwerde als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Das Erkenntnis wurde am 24.02.2021 dem Beschwerdeführer zugestellt. Mit Schriftsatz vom 07.04.2021 brachte die revisionswerbende Partei (offensichtlich irrtümlich m... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 01.04.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zur
Begründung: dieses Antrages führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Die Revisionswerberin ist Staatsangehörige der Republik Kosovo. Sie ist als Asylberechtigte rechtmäßig in Österreich niedergelassen. Auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung verbüßt sie derzeit eine Haftstrafe.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 08.02.2021, Zahl: W257 2181373-1/12E, wies das Bundesverwaltungsgericht eine gegen den Bescheid der belangten Behörde erhobene Beschwerde als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Das Erkenntnis wurde am 09.02.2021 dem Beschwerdeführer zugestellt. Mit Schriftsatz vom 23.03.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.03.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Die Voraussetzungen hierfür liegen vor: a) Der Bescheid des Bundesamtes ist bereits einem Vollzug zugänglich. b) Zwingende öffentliche Interessen stehen einer Bewilligung der aufschieben... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.03.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen den im
Spruch: angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug und damit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zugänglich, da andernfalls der Revisionswerber abgeschoben würde. Zwingende öffentliche I... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 10.03.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Revisionswerber beantragt, der Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Mit der gegenständlichen Rückkehrentscheidung erfolgt, wie bereits ausgeführt, ein unverhältnismäßiger ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.02.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Bei Aufrechtbleiben der Rechtswirkungen des Erkenntnisses wäre der Rw gezwungen, bis spätestens 30.04.2021 freiwillig aus dem Bundesgebiet auszureisen. In diesem Fall würde er von seiner ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 18.3.2014 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 27.3.2017, Zl. 14-1003105100-14467839 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die angefochtene Entscheidung ist einem Vollzug zugänglich und könnten die Revisionswerber nach Ablauf der Frist für die freiwillige Ausreise im Ausmaß von 14 Tagen jederzeit nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die angefochtene Entscheidung ist einem Vollzug zugänglich und könnten die Revisionswerber nach Ablauf der Frist für die freiwillige Ausreise im Ausmaß von 14 Tagen jederzeit nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die angefochtene Entscheidung ist einem Vollzug zugänglich und könnten die Revisionswerber nach Ablauf der Frist für die freiwillige Ausreise im Ausmaß von 14 Tagen jederzeit nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Die angefochtene Entscheidung ist einem Vollzug zugänglich und könnten die Revisionswerber nach Ablauf der Frist für die freiwillige Ausreise im Ausmaß von 14 Tagen jederzeit nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist dem Vollzug zugänglich. Die dem RW bei einer Abschiebung nach XXXX drohenden gravierenden Rechtsnachteile wiegen schwerer, als das öffentliche Interesse a... mehr lesen...