Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Anträge der Revisionswerber auf internationalen Schutz wurden mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung der Revisionswerber nach XXXX für zulässig erklärt. Gegen diesen Bescheid erhoben die Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.08.2020 wurden die Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Anträge der Revisionswerber auf internationalen Schutz wurden mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung der Revisionswerber nach XXXX für zulässig erklärt. Gegen diesen Bescheid erhoben die Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.08.2020 wurden die Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit Beschluss vom 22.09.2020, E 2372/2020-7, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde gegen das im
Spruch: erwähnte Erkenntnis ab und trat sie über nachträglichen Antrag des Revisionswerbers mit Beschluss vom 23.10.2020, E 2372/2020-9, an den Verwaltungsgerichtshof ab. Dieser Beschluss wurde am 23.10.2020 dem Antragsteller zugestellt. Mit Schriftsatz vom 04.12.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revisi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit am 04.12.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachtem Schriftsatz, brachte der Revisionswerber eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Die Umsetzung der angefochtenen Entscheidung, nämlich die Abschiebung des Revisionswerbers nach Afghanistan würde aber jedenfalls einen unverhältnismäß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 02.12.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „a) Der Bescheid des Bundesamtes ist bereits einem Vollzug zugänglich. b) Zwingende öffentliche Interessen stehen einer Bewilligung der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Ein solches z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit am 02.12.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz, brachte der Revisionswerber eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Revisionswerber beantragt daher die aufschiebende Wirkung des Erkenntnisses des BVwG und führt an, dass bei einer Interessenabwägung die Konsequenz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.08.2020, W250 2231630-4/5E, wurde gemäß § 22a Abs. 4 BFA-Verfahrensgesetz – BFA-VG festgestellt, dass die Voraussetzungen für die weitere Anhaltung der revisionswerbenden Partei in Schubhaft vorliegen und dass die Aufrechterhaltung der Schubhaft im Zeitpunkt der Entscheidung verhältnismäßig ist. 2. Mit Schriftsatz vom 01.12.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revisi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist dem Vollzug zugänglich. Vor Ausbruch der C0VID-19-Pandemie fanden notorisch alle zwei bis drei Wochen Massenabschiebungen nach Afghanistan statt. Wann dies... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das wird damit begründet, dass die Nichtaufschiebung die Konsequenz hätte, dass der Rechtsbehelf des Revisionswerbers nicht wirksam wäre, was einen weiteren schwerwiegenden Eingriff in s... mehr lesen...
Begründung: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erkannte mit Bescheid vom 11.11.2019 dem Revisionswerber den mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 27.08.2009 zuerkannten Status des Asylberechtigten ab (Spruchpunkt I.) und den Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zu (Spruchpunkt II.); weiters erteilte es keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 (Spruchpunkt III.), erließ eine Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt IV.), stellt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung al... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Es wird in der Folge der Antrag gestellt, der gegenständlichen außerordentlichen Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Es wird auf die oben genannten Ausführungen verwiesen, insbes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 26.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Durch die nunmehr ergangene negative Entscheidung endet das mit dem aufrechten Verfahren verbundenes Bleiberecht. Der Zwang, Österreich zu verlassen und wieder nach Bangladesch zurückzukehren, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Int... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis des BVwG wurde auch die vom BFA erlassene Rückkehrentscheidung gegen den RW rechtskräftig, weshalb der RW gem. § 30 Abs. 2 VwGG den Antrag auf Zue... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der RW ist unbescholten und hielt sich bisher mit vorläufiger Aufenthaltsberechtigung als Asylwerber in Österreich auf. Das angefochtene Erkenntnis des BVwG ist einem Vollzug zugängli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Bescheid des Bundesamtes ist bereits einem Vollzug zugänglich. Zwingende öffentliche Interessen stehen einer Bewilligung der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Ein solches zwing... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1. Der Revisionswerber (RW) stellte nach illegaler Einreise am 12.07.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 22.04.2020 sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, zugleich wurde ihm kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, gegen ihn eine Rückkehrentscheidun... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.10.2020, W266 2165563-1/36E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Vorarlberg, vom 23.6.2017, Zl. XXXX , mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG sowie hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Revision ist aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug für de... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am 13.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.07.2020, W170 2232428-1/2E, ein. Der vorliegenden Revision ist die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen (vgl. VwGH 15.10.2014, Ra 2014/01/0089), da im Hinblick auf die im angefochtenen Erkenntnis erlassene Rückkehrentscheidung gegen den Revisionswerber samt der Feststellung, dass die Abschiebu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägu... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die Antragstellerin stellte am 27.12.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 25.04.2018, Zahl XXXX , sowohl hinsichtlich des Status der Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status der subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keinen Aufenthaltstitel a... mehr lesen...
Begründung: , wenn durch sie Interessen anderer Parteien berührt werden. Wenn sich die Voraussetzungen, die für die Entscheidung über die aufschiebende Wirkung der Revision maßgebend waren, wesentlich geändert haben, ist von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei neu zu entscheiden." Gegenständlich ist kein zwingendes öffentliches Interesse erkennbar, das der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Revision entgegenstünde. Nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen mit d... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 2020, Ra 2020/20/0264-7, wurde die Verfahrenshilfe für die Abfassung und Einbringung einer außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.06.2020, W262 2166670-1/15E betreffend Angelegenheiten nach dem AsylG 2005 und dem FPG, bewilligt, soweit mit dem anzufechtenden Erkenntnis die Beschwerde gegen die Spruchpunkte III. und IV. des Bescheides des Bundesamts... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Wien Esteplatz vom 15.01.2020 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Notstandshilfe vom 07.01.2020 gemäß § 33 Abs. 2 iVm §§ 38, 7, 9 Abs. 1 AlVG mangels Arbeitswilligkeit keine Folge gegeben. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer seit 26.07.2019 (Einstellung der Leistung mit Bescheid vom 14.08.2019) keine nachhaltige Beschäftigung aufgenommen habe, weshalb Arbeitswilligkeit nach wie vor nicht bestehe. Die da... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.10.2020 brachte die revisionswerbende Partei am 28.10.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eine Revision gegen das oben angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.09.2020 ein. Mit diesem Erkenntnis bestätigte das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid des Bundeamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.05.2019, mit dem ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK nach § 55 AsylG gestützt ... mehr lesen...