Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 08.02.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „1. Rechtlicher Rahmen für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag der Revisionswerberin die aufschiebende Wirkung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 08.02.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „1. Rechtlicher Rahmen für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag der Revisionswerberin die aufschiebende Wirkung... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 1.5.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 9.8.2017, Zl. 1066926902/150444556 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte kein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.01.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: erwähnte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: „Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für den RW mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden, da ihm die Abschiebung in den Irak droht. Er ist dabei der Gefahr ausge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.01.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Der Revision ist aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, da dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und den Revisionswerbern durch den vorzeitigen Vollzug des Erkenntnis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.01.2021 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: „Der Revision ist aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, da dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und den Revisionswerbern durch den vorzeitigen Vollzug des Erkenntnis... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Der Erstantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2196424-1, ist mit der Zweitantragstellerin XXXX , geb. XXXX , L527 2196428-1, in aufrechter Ehe verheiratet. Der Drittantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2196426-1, und der Viertantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2211711-1, sind die leiblichen minderjährigen Söhne des Erstantragstellers und der Zweitantragstellerin. Der Erstantragsteller und die Zweitantr... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Der Erstantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2196424-1, ist mit der Zweitantragstellerin XXXX , geb. XXXX , L527 2196428-1, in aufrechter Ehe verheiratet. Der Drittantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2196426-1, und der Viertantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2211711-1, sind die leiblichen minderjährigen Söhne des Erstantragstellers und der Zweitantragstellerin. Der Erstantragsteller und die Zweitantr... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Der Erstantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2196424-1, ist mit der Zweitantragstellerin XXXX , geb. XXXX , L527 2196428-1, in aufrechter Ehe verheiratet. Der Drittantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2196426-1, und der Viertantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2211711-1, sind die leiblichen minderjährigen Söhne des Erstantragstellers und der Zweitantragstellerin. Der Erstantragsteller und die Zweitantr... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Der Erstantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2196424-1, ist mit der Zweitantragstellerin XXXX , geb. XXXX , L527 2196428-1, in aufrechter Ehe verheiratet. Der Drittantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2196426-1, und der Viertantragsteller XXXX , geb. XXXX , L527 2211711-1, sind die leiblichen minderjährigen Söhne des Erstantragstellers und der Zweitantragstellerin. Der Erstantragsteller und die Zweitantr... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 20.7.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 30.1.2017, Zl. 1078844107-150895850/BMI-BFA_OOE_RD sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und A... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 11.1.2016 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 2.5.2017, Zl. 1101506609-160042951/BMI-BFA_OOE_RD sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und As... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 26.7.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 8.6.2017, Zl.1079724201-150942475, sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 14.12.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Die angefochtene Entscheidung ist einem sofortigen Vollzug und damit auch der aufschiebenden Wirkung zugänglich, als die angefochtene Entscheidung für den Beschwerdeführer nachteilige Rec... mehr lesen...
Begründung: 1. Gegenstand: 1.1. Mit der durch die Revision angefochtenen Entscheidung wurde eine Beschwerde zurückgewiesen (Spruchpunkt A) I.) und im Übrigen den Beschwerden der Antragsteller teilweise Folge gegeben und die von der belangten Behörde nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (in Folge auch: „UVP-G 2000“) erteilte Genehmigung abgeändert (Spruchpunkt A) II.). Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Revision gegen Spruchpunkt A) I. für unzulässig, jene gegen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der VwGH der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Inter... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unverz... mehr lesen...
Begründung: Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 09.12.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich und befürchtet der Revisionswerber, dass gegen ihn in naher Zukunft aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen werden. Das angefochten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Anträge der Revisionswerber auf internationalen Schutz wurden mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung der Revisionswerber nach XXXX für zulässig erklärt. Gegen diesen Bescheid erhoben die Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.08.2020 wurden die Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Anträge der Revisionswerber auf internationalen Schutz wurden mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung der Revisionswerber nach XXXX für zulässig erklärt. Gegen diesen Bescheid erhoben die Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.08.2020 wurden die Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Anträge der Revisionswerber auf internationalen Schutz wurden mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung der Revisionswerber nach XXXX für zulässig erklärt. Gegen diesen Bescheid erhoben die Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.08.2020 wurden die Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit Beschluss vom 22.09.2020, E 2372/2020-7, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde gegen das im
Spruch: erwähnte Erkenntnis ab und trat sie über nachträglichen Antrag des Revisionswerbers mit Beschluss vom 23.10.2020, E 2372/2020-9, an den Verwaltungsgerichtshof ab. Dieser Beschluss wurde am 23.10.2020 dem Antragsteller zugestellt. Mit Schriftsatz vom 04.12.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revisi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit am 04.12.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachtem Schriftsatz, brachte der Revisionswerber eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Die Umsetzung der angefochtenen Entscheidung, nämlich die Abschiebung des Revisionswerbers nach Afghanistan würde aber jedenfalls einen unverhältnismäß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 02.12.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „a) Der Bescheid des Bundesamtes ist bereits einem Vollzug zugänglich. b) Zwingende öffentliche Interessen stehen einer Bewilligung der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Ein solches z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit am 02.12.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz, brachte der Revisionswerber eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Revisionswerber beantragt daher die aufschiebende Wirkung des Erkenntnisses des BVwG und führt an, dass bei einer Interessenabwägung die Konsequenz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.08.2020, W250 2231630-4/5E, wurde gemäß § 22a Abs. 4 BFA-Verfahrensgesetz – BFA-VG festgestellt, dass die Voraussetzungen für die weitere Anhaltung der revisionswerbenden Partei in Schubhaft vorliegen und dass die Aufrechterhaltung der Schubhaft im Zeitpunkt der Entscheidung verhältnismäßig ist. 2. Mit Schriftsatz vom 01.12.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revisi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist dem Vollzug zugänglich. Vor Ausbruch der C0VID-19-Pandemie fanden notorisch alle zwei bis drei Wochen Massenabschiebungen nach Afghanistan statt. Wann dies... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das wird damit begründet, dass die Nichtaufschiebung die Konsequenz hätte, dass der Rechtsbehelf des Revisionswerbers nicht wirksam wäre, was einen weiteren schwerwiegenden Eingriff in s... mehr lesen...
Begründung: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erkannte mit Bescheid vom 11.11.2019 dem Revisionswerber den mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 27.08.2009 zuerkannten Status des Asylberechtigten ab (Spruchpunkt I.) und den Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zu (Spruchpunkt II.); weiters erteilte es keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 (Spruchpunkt III.), erließ eine Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt IV.), stellt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung al... mehr lesen...