Begründung: 1. Mit am 10.08.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.03.2020, W238 2178700-1/23E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für mich mit der Gefahr der Abschiebung nach Afghanistan verbunden. Dies st... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 31.03.2020, W270 2224265-1/10E, wies das Bundesverwaltungsgericht eine gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 18.09.2019 erhobene Beschwerde als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Gegen diese Entscheidung erhob die revisionswerbende Partei mit Schriftsatz vom 27.07.2020 eine außerordentliche Revision. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Erkenntnis vom 11.03.2020, W274 2189617-1/9E, wurde der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien, vom 02.02.2018, Zahl 1096042705-151831981/BMI-BFA_WIEN_RD, nicht Folge gegeben. Die Revision wurde gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 09.06.2020, E 1367/2020-6, die Behandlung der Beschwerde der Antragstellerin gegen das Erkenntnis des ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 04.08.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Rw stellt den Antrag, seiner Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Das Revisionsgegenständliche Erkenntnis, mit welchem die Abschiebung nach Afghanistan für zulässig erklär... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 05.08.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.07.2020, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht mittels ERV am 31.07.2020, 08:52:28 Uhr, brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte mündlich verkündete Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Revision aufschiebende Wir... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 29.07.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Mit der angefochtenen Entscheidung wird der Revisionswerber verpflichtet, aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Afghanistan auszureisen. Die angefochtene Entscheidung ist mit der im ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 22.07.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Im Rahmen des Verfahrens brachte der BF vor, dass er in Afghanistan für die Firma RSBC arbeitete, welche von den Amerikanern finanziell unterstützt wurde. Es sei auf ihn geschossen worden. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.07.2020 brachte der Revisionswerber eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte er Folgendes aus: „Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für den RW mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden, da ihm die Abschiebung nach XXXX droht. Er ist dabei der Gefahr ausgesetzt, in eine existenzbedrohende ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.07.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 VwGG für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung sind erfüllt. Durch den Vollzug des Erkennisses des Verwaltungsgerichtshofes droht mir... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.07.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Zwingend öffentliche Interessen stehen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen, da dem Revisionswerber keine Handlungen vorzuwerfen sind, die die öffentliche Ruhe, Ordnu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.07.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis bestätigt die Rückkehrentscheidung der belangten Behörde, sodass das mit gegenständlicher außerordentlichen Revision bekämpfte Erkenntnis bzw. der zugrundelieg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Eingabe vom 16.07.2020 beantragte der Antragsteller durch seinen Rechtsvertreter die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Revision gemäß § 30 Abs. 2 VwGG. Mit Beschluss vom 26.06.2020, GZ: E 1710/2020-6, habe der Verfassungsgerichtshof die Behandlung seiner Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.04.2020 abgelehnt. Die Frist zur Einbringung eines Abtretungsantrags der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof sei bis ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unverzü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 09.07.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für den RW mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden, da ihm die Abschiebung nach Afghanistan droht. Er ist dabei der Gef... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.05.2020, Zl. W170 2222486-1/26E, wurde die Beschwerde und der Vorlageantrag mit der Maßgabe abgewiesen, dass die Berechtigung des XXXX (in Folge: Revisionswerber) zur Ausübung des ärztlichen Berufes nicht mehr besteht und er aus der Ärzteliste zu streichen ist. Die Revision wurde gemäß Art 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz für nicht zulässig erklärt. Die... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über den Antrag erwogen: 1. Feststellungen: Das mittels elektronischem Rechtsverkehr zugestellte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.05.2020, Zl. W170 2222486-1/26E, langte am 19.05.2020 in den elektronischen Verfügungsbereich des Vertreters des nunmehrigen Revisionswerbers. Die Revision wurde am 02.07.2020, um 00:19 Uhr, mittels elektronischem Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. 2. Beweisw... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid räumte die Telekom-Control-Kommission (belangte Behörde) der XXXX (weitere Verfahrenspartei) ein Leitungsrecht an Grundstücken des XXXX (Beschwerdeführer) ein und ordnete im Einzelnen Folgendes an: „Anordnung über ein Leitungsrecht 1 Gegenstand Gegenstand dieser Anordnung ist die Einräumung eines Leitungsrechtes gemäß §§ 5 ff TKG 2003 für die XXXX (in der Folge: Antragstellerin) gegenüber XXXX (in der Folge: A... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Der Revisionswerber – ein pakistanischer Staatsbürger – reiste zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt in das Bundesgebiet ein und stellte am 25.4.2015 seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz, welcher nach Nichtstattgebung durch die belangte Behörde mit hg Erkenntnis vom 10.1.2017, Zl. L525 2133322-1 als unbegründet abgewiesen wurde. Das Erkenntnis erwuchs in Rechtskraft. Der Revisionswerber verblieb daraufhin weiterhin im Bundesgebi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 18. Dezember 2017, R 3/16-39, sprach diese bezüglich der XXXX (im Folgenden Antragstellerin) Folgendes aus: „1 Folgende Verstöße der XXXX gegen die VO (EU) 2015/2120 werden festgestellt: 1.1 XXXX bietet im Rahmen ihres Bündelproduktes ‚ XXXX ‘ einen Videoabrufdienst (Videostreaming- bzw Video-on-Demand Dienst) an, der von XXXX iSd Art 3 Abs 5 VO (EU) 2015/2120 in Form eines anderen Dienst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.06.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist dem Vollzug zugänglich. Die dem RW bei einer Abschiebung nach Afghanistan drohenden gravierenden Rechtsnachteile wiegen schwerer, als das öffentliche Inter... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.06.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Verwaltungsgerichtshof hat der Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegens... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellungen: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.01.2020, L524 2218122-2/3E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.08.2019, Zl. 1202374305-180760581/BMI-BFA_Wien_AST_01, als unbegründet abgewiesen. Zudem wurde die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. Dem rechtsfreundlichen Vertreter wurde dieses Erkenntnis rechtswirksam mit 10.01.2020 zugestellt. Der Beschluss des Verfassun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrigen Revisionswerber (RW) stellten am 30.05.2018 Anträge auf internationalen Schutz, welche mit den Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl vom 18.01.2019, Zl 1095295803/29111608, 1062174908/29111609 und 1166549804/29111610, abgewiesen wurden. Mit diesen Bescheiden wies das BFA die Anträge der RW auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung der Status von Asylberechtigten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrigen Revisionswerber (RW) stellten am 30.05.2018 Anträge auf internationalen Schutz, welche mit den Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl vom 18.01.2019, Zl 1095295803/29111608, 1062174908/29111609 und 1166549804/29111610, abgewiesen wurden. Mit diesen Bescheiden wies das BFA die Anträge der RW auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung der Status von Asylberechtigten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrigen Revisionswerber (RW) stellten am 30.05.2018 Anträge auf internationalen Schutz, welche mit den Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl vom 18.01.2019, Zl 1095295803/29111608, 1062174908/29111609 und 1166549804/29111610, abgewiesen wurden. Mit diesen Bescheiden wies das BFA die Anträge der RW auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung der Status von Asylberechtigten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.06.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag, der Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, führte die revisionswerbende Partei Folgendes aus: „Bei einer Rückkehr trotz der herrschenden Pandemie würde der Revisionswerber sowohl in Kabul, Masar-e Sharif oder auch in Herat in eine bedrohliche Situation kommen. Wegen versch... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: 1. Die revisionswerbende Partei ist XXXX Staatsangehöriger, ist volljährig, lebte und arbeitete bis zur Ausreise in XXXX , hat die Familie im Heimatdorf, spricht eine Landessprache, besuchte jahrelang die Schule, und ist innerhalb des Leistungskalküls arbeitsfähig und selbsterhaltungsfähig. 2. Die revisionswerbende Partei hat bei einer Rückkehr nach XXXX keine speziellen Bedrohungen, Gefahren oder Verfolgung zu befürchten. Eine Rückkehr ins Heimatdorf XX... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit am 12.06.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.03.2020, W238 2174292-1/21E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Weiters ergeht der Antrag, der VwGH möge der gegenständlichen Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkennen. Die Um... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.05.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Die Erlassung des Aufenthaltsverbotes wirkt sich auf das nach Art. 8 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens des Revisionswerbers sowie insbesondere seiner Ehegattin u... mehr lesen...