Mit der vorliegenden Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG (§ 27 VwGG) macht der Beschwerdeführer geltend, er habe am 20. September 1991 an die oberste Dienstbehörde, den Bürgermeister der Stadt Innsbruck, den Antrag auf Zuerkennung von Zulagen und Überstundenabgeltung gestellt. Nach mehr als sechsmonatiger Untätigkeit des Bürgermeisters habe er eine "Säumnisbeschwerde und zugleich einen Devolutionsantrag an die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde, den Stadtsenat, mit Eventualantrag an... mehr lesen...
In der vorliegenden Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG (§ 27 VwGG) machte der Beschwerdeführer geltend, die belangte Behörde habe seinen Antrag vom 14. Dezember 1992 auf Einberufung in den Grundausbildungslehrgang für dienstführende Wachebeamte 1993/94, allenfalls auf bescheidmäßige Feststellung, daß der Beschwerdeführer die Voraussetzungen zur Einberufung in diesen Grundausbildungslehrgang durch seine bisher abgelegte Prüfung nicht besitze, nicht erledigt. Mit Erledigung der belangten Be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 14. Mai 1991 bestätigte die belangte Behörde den erstinstanzlichen Bescheid des Bezirkshauptmannes vom 7. November 1990, mit dem der mitbeteiligten Partei die Genehmigung des Betriebsplanes nach § 21 Abs. 1 des Steiermärkischen Müllwirtschaftsgesetzes 1988 (in der Fassung der Novelle, LGBl. Nr. 68/1990) und die Betriebsanlagengenehmigung nach § 21 Abs. 2 leg. cit. für die Errichtung einer Bezirksmülldeponie von Haus... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht mit Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG (§ 27 VwGG) die Verletzung der Entscheidungspflicht des Gemeinderates der Marktgemeinde G in bezug auf seinen Antrag vom 12. Juni 1992 geltend. Diese in Ablichtung vorgelegte Eingabe ist an den Bürgermeister der Martktgemeinde G gerichtet. In der Beschwerde wird weiter ausgeführt, da der jetzige Bürgermeister der Gemeinde G nicht bereit sei, durch den Gemeinderat einen entsprechenden Beschluß fassen zu lassen, sehe s... mehr lesen...
Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/06 90/12/0114 2 Stammrechtssatz Hat der Bf sein Anbringen nicht an die zuständige Behörde gerichtet, kann diese Behörde frühestens von dem Zeitpunkt an als angerufen gelten, ab dem das zur zuständigen Entscheidung an sie weitergeleitete Anbringen bei ihr einlangte (Hinweis E 23.1.1968, 1613/66, VwSlg 7277 A/1968). Schlagworte Anrufung der obersten Behörde Binnen 6 Monaten Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/06 90/12/0114 2 Stammrechtssatz Hat der Bf sein Anbringen nicht an die zuständige Behörde gerichtet, kann diese Behörde frühestens von dem Zeitpunkt an als angerufen gelten, ab dem das zur zuständigen Entscheidung an... mehr lesen...
Index: L10107 Stadtrecht Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;Statut Innsbruck 1975 §18 Abs1;Statut Innsbruck 1975 §41 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Ist der Stadtsenat (in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches) iSd § 73 Abs 1 AVG säumig geworden, so kann danach gemäß § 73 Abs 2 AVG unmittelbar beim Gemeinderat der Antra... mehr lesen...
Index: L10107 Stadtrecht Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;Statut Innsbruck 1975 §18;Statut Innsbruck 1975 §41;VwGG §27;
Rechtssatz: Wird der Gemeindevorstand (in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches) bei der Entscheidung über den Antrag nach § 73 Abs 2 AVG säumig, steht dem Bf zunächst das Recht zu, einen Devolu... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Zeitpunkte der Einbringung eines Ansuchens im Dienstwege ist die oberste Behörde im Sinne des § 27 VwGG 1965 nur dann als angerufen anzusehen, wenn sie in der Eingabe benannt wurde. Wurde die Eingabe ohne eine solche Benennung nach § 6 Abs 1 AVG 1950 an die oberste Behörde weitergeleitet, so gilt die Behörde erst im Zeitpunkte des Einlanges der Eingabe bei ihr als angerufen. Gerichtsentscheidung AStRS B 1966/12/21 649/66 1 Schlagworte Anrufung der obersten Behörde Bi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37 Abs1;AVG §6 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0649/66 B 21. Dezember 1966 RS 1 Stammrechtssatz Im Zeitpunkte der Einbringung eines Ansuchens im Dienstwege ist die oberste Behörde iSd § 27 VwGG 1965 nur dann als angerufen anzusehen, wenn sie in der Eingabe benannt wurde. Wurde ... mehr lesen...
Index: L10107 Stadtrecht Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;Statut Innsbruck 1975 §18;Statut Innsbruck 1975 §41;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/11 90/06/0074 1 Stammrechtssatz Da dem Gemeinderat oberbehördliche Befugnisse gegenüber dem Innsbrucker Stadtsenat (auch als zweite Instanz in Angelegenhe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art118 Abs3;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Wird auf Grund eines Ansuchens vom Bürgermeister als Dienstbehörde erster Instanz nicht entschieden, so muß vorerst nach § 73 Abs 2 AVG der Übergang der Entscheidungspflicht auf den Gemeinderat geltend gemacht werden. Erst wenn auch dieser binnen s... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein bringt in seiner am 8. Juli 1993 hg. eingelangten Säumnisbeschwerde vor, er habe gegen insgesamt 28 näher genannte Bescheide des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Leoben aus der Zeit vom 7. Dezember 1989 bis 17. November 1992 betreffend Lustbarkeitsabgabe und Zuschlag hiezu jeweils Berufung erhoben. Bis zur Einbringung der Säumnisbeschwerde sei nicht eine einzige Berufungsentscheidung erlassen worden. Nunmehr habe die belangte Behörde mit dem (in Ablichtun... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: LAO Stmk 1963 §211;VwGG §27; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) miterledigt
am 24.9.1993 93/17/0208 bis 93/17/0234 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/21 90/17/0060 1 Stammrechtssatz Mit Erlassung des Aussetzungsbescheides durch die belangte Behörde besteht für den Zeitraum der Aussetzung in der Sache ... mehr lesen...
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bruck an der Glocknerstraße beschloß in ihrer Sitzung am 14. April 1989 eine Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes betreffend Einkaufszentren. Dieser Beschluß wurde gemäß § 17 Abs. 1 Salzburger Raumordnungsgesetz 1977 (ROG) der Salzburger Landesregierung als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt und ist dort am 18. April 1989 eingelangt. Mit ihrer Säumnisbeschwerde vom 12. Februar 1990 macht die Beschwerdeführerin geltend, daß die Sal... mehr lesen...
Index: L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;ROG Slbg 1977 §12 Abs1 Z7 idF 1980/080;ROG Slbg 1977 §17 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Ab dem Einlangen des ergänzenden Gemeindevertretungsbeschlusses auf Grund der neuen Rechtslage (§ 12 Abs 1 Z 7 ROG Slbg 1977 idF LGBl 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde die Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Salzburg geltend und bringt vor, die belangte Behörde habe über seine Berufung vom 23. Juni 1992 bis heute nicht entschieden. Gemäß § 27 VwGG kann Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht nach Art. 132 B-VG erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren, sei es im Instanzenzug, sei es im We... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/07/03 90/08/0104 1 Stammrechtssatz Eine Beschränkung des Instanzenzuges hindert nicht den Übergang der Zuständigkeit im Devolutionsweg gem § 73 AVG. Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde iSd § 73 AVG ist in jedem Fall... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer - ein rumänischer Staatsangehöriger, der am 26. Oktober 1989 in das Bundesgebiet eingereist ist - hat den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland vom 24. Jänner 1990, mit dem festgestellt worden war, daß die Voraussetzungen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht vorliegen, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 3. März 1993 wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG, gestützt auf § 2 Abs. 2 Z. 3 AsylG 1991, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;AsylG 1991 §25 Abs1;AsylG 1991 §25 Abs2;AVG §66 Abs4;AVG §73 Abs1;FlKonv Art43;VwGG §27;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Dem Umstand, daß die belangte Behörde in der Lage war, ihre Entscheidung zu einem früheren Zeitpunkt zu treffen und dadurch eine für den Rechtsmittelwerber günstige... mehr lesen...
In der vorliegenden Säumnisbeschwerde machen die Beschwerdeführer geltend, daß die Niederösterreichische Landesregierung mit Bescheid vom 14. Jänner 1993 der Vorstellung der Beschwerdeführer Folge gegeben, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Gloggnitz erteilte baurechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Einfriedungs- und Schallschutzmauer auf dem Nachbargrundstück Nr. 185/1, KG N, aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen hat. Der Bescheid der L... mehr lesen...
In der vorliegenden Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird die Verletzung der Entscheidungspflicht des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Arnoldstein mit der Begründung: geltend gemacht, daß dieser über die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den in einer Bauangelegenheit ergangenen Bescheid des Bürgermeisters dieser Gemeinde vom 17. Oktober 1992 innerhalb von sechs Monaten nicht entschieden habe. Gemäß § 27 VwGG kann Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflic... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/25 90/04/0171 1
(hier: § 118 NÖ BauO 1976) Stammrechtssatz Die Frist für die Einbringung einer Säumnisbeschwerde ergibt sich ausschließlich aus § 27 VwGG. In Verwaltungsvorschriften enthaltene kürzere Entscheidungsfristen (hier: § 9 Abs 3 AußHG) sind nach ständiger Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art118 Abs3;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1198/69 B 8. September 1969 VwSlg 7626 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Ist in einer Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde auf Grund einer Gemeindeordnung als letzte Behörde, die im ordentlichen Rechtsmittelzug (§ 63 AVG) ang... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt vor, er habe nach gemeinsamer Zustellung des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes S mit dem Beschluß über eine Grundstücksabtrennung durch das Bezirksgericht S am 23. Dezember 1992 mit Eingabe vom 5. Jänner 1993 an das Vermessungsamt S die Zustellung einer Ausfertigung des Anmeldungsbogens vom 30. November 1992, ABA - 104/92, die Zurückziehung des vorliegenden Anmeldungsbogens auf Grund grob mangelhaften Verfahrens und die Neuaufnahme des gesamten Verfahre... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Sölden vom 18. September 1992, Zl. 131-9/1982-849/2, erteilte dieser gemäß § 31 Abs. 9 und 10 der T-Gesellschaft m.b.H. in I, die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung eines Mehrzweckgebäudes in V, auf Bp. .XXXX/1, KG Sölden. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer nach ihrem Vorbringen fristgerecht am 13. Oktober 1992 Berufung. Über diese Berufung wurde seitens des Gemeindevorstandes bis zur Einbringung der Säumnisbeschwerde an den Verwal... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren95/03 Vermessungsrecht
Norm: AVG §73 Abs2;EGVG Art2 Abs2 C Z35;VermG 1968 §2 Abs1;VermG 1968 §20 Abs1;VermG 1968 §39;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/21 92/06/0078 1 Stammrechtssatz Die im Sinne des § 73 Abs 2 AVG sachlich in Betracht kommende Oberbehörde bestimmt sich nach den jeweiligen Organisationsvorschriften und unabhängig ... mehr lesen...
Index: L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art116 Abs2;B-VG Art118 Abs2;GdO Tir 1966 §46;VwGG §27;
Rechtssatz: Die in den verfahrensgesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen oberbehördlichen Befugnisse übt in allen Fällen der Gemeinderat aus. Im Rahmen der oberbehördlichen Befu... mehr lesen...
Mit der am 25. Mai 1993 überreichten Beschwerde machte der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, die Verletzung der Entscheidungspflicht geltend, weil die belangte Behörde über die am 24. November 1992 zur Post gegebene Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 10. November 1992, betreffend Erlassung eines befristeten Aufenthaltsverbotes, bisher nicht entschieden habe. Gemäß § 27 erster Satz VwGG kann Beschwerde wegen Ver... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;FrG 1993 §70 Abs1;FrG 1993 §70 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/02/25 93/18/0033 1 Stammrechtssatz Die in § 70 Abs 2 FrG 1993 normierte Beschränkung des Instanzenzuges hindert nur die Anfechtung von Bescheiden im Rechtsmittelverfahr... mehr lesen...