RS Vwgh 1993/9/24 93/17/0189

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Veröffentlicht am 24.09.1993
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

LAO Stmk 1963 §211;
VwGG §27;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) miterledigt am 24.9.1993 93/17/0208 bis 93/17/0234

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/09/21 90/17/0060 1

Stammrechtssatz

Mit Erlassung des Aussetzungsbescheides durch die belangte Behörde besteht für den Zeitraum der Aussetzung in der Sache keine Entscheidungspflicht dieser Behörde

(Hinweis B 18.1.1989, 88/13/0054).

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993170189.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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