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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0212Rechtssatz
Beim Erwerb von Liegenschaftsanteilen, mit denen Wohnungseigentum verbunden werden soll, ist der Auftrag zur Errichtung eines Doppelhauses nicht anders als der zur Errichtung eines Wohnhauses, einer Reihenhausanlage oder von Zweifamilienhäusern zu erteilende von der Eigentümergemeinschaft zu erteilen, wofür die Fassung eines gemeinsam darauf abzielenden Beschlusses erforderlich ist. Selbst inhaltsgleiche Erklärungen der Miteigentümer vermögen den gemeinsamen Beschluß nicht zu ersetzen
(Hinweis E 20.2.1992, 90/16/0160, 0161).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990160211.X03Im RIS seit
13.04.2001