RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0217

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Veröffentlicht am 26.03.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0218

Rechtssatz

Bei einem Erwerb von Anteilen an einer Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt werden, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzielenden Beschlusses erforderlich ist (Hinweis E 16.10.1986, 84/16/0010; E 26.1.1989, 88/16/0132 bis 0137, sowie die dort angeführte weitere Rechtsprechung).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160217.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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