RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0225

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Veröffentlicht am 26.03.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Die Einbeziehung einer wärmespeicherungsfähigen Glashausfläche in die Wohnnutzfläche - in gleicher Weise wie die Fläche einer Loggia, einer Veranda, eines Wintergartens oder eines"Wärmefangraumes" (Hinweis E 26.3.1992, 90/16/0201) ist nach Auffassung des VwGH nicht rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160225.X01

Im RIS seit

26.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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