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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Die Einbeziehung einer wärmespeicherungsfähigen Glashausfläche in die Wohnnutzfläche - in gleicher Weise wie die Fläche einer Loggia, einer Veranda, eines Wintergartens oder eines"Wärmefangraumes" (Hinweis E 26.3.1992, 90/16/0201) ist nach Auffassung des VwGH nicht rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990160225.X01Im RIS seit
26.03.1992