RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0234

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Veröffentlicht am 26.03.1992
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Index

21/02 Aktienrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

AktG 1965 §20;
GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §4 Abs1;
GrEStG 1987 §5;

Rechtssatz

Wird der Betrieb einer Genossenschaft mit den dazugehörigen Grundstücken als Sacheinlage in eine AG eingebracht, so ist die auf den Grundstückserwerb entfallende Gegenleistung durch die Verhältnisrechnung: Gesamtvermögen der Genossenschaft:

Verkehrswert der Grundstücke = Gesamtgegenleistung : X zu ermitteln (Hinweis E 29.10.1958, 1954/57; E 28.2.1974, 25/73).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160234.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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