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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22;Rechtssatz
Die bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung einer Investitionsrücklage vorgesehene Nachversteuerung soll nach dem Willen des Gesetzgebers gleichermaßen im Bereich der Einkommensteuer als auch im Bereich der Gewerbesteuer wirksam werden. An diesem Auslegungsergebnis ändert auch der Umstand nichts, daß die Einkünfte des Steuerpflichtigen solche aus freiberuflicher Tätigkeit darstellen und nicht der Gewerbesteuer unterliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992130021.X04Im RIS seit
11.07.2001