RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0234

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Veröffentlicht am 26.03.1992
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Index

21/02 Aktienrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

AktG 1965 §20;
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1955 §10 Abs1;
GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Einbringung von Grundstücken in eine Aktiengesellschaft mit Sacheinlagevertrag gegen den Erwerb neuer Aktien stellt einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Erwerbsvorgang dar; die Steuer ist vom Wert der Gegenleistung zu berechnen (Hinweis E 26.11.1970, 1234/69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160234.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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