RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0201

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Veröffentlicht am 26.03.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Ganz abgesehen davon, daß die Baubehörde den geplant gewesenen Wärmefangraum in Urkunden - vom Abgabepflichtigen nach dem Inhalt der vorgelegten Verwaltungsakten im Bauverfahren unwidersprochen - als Veranda (Hinweis E 20.2.1992, 90/16/0181) und Wintergarten (Hinweis E 25.1.1990, 89/16/0001) qualifiziert hatte, muß bei verfassungskonformer Interpretation die Bodenfläche dieses in einem abgeschlossenen Wohnungsverband geplant gewesenen Wärmefangraumes wie die einer Loggia (Hinweis E 11.4.1991, 90/16/0038), eines Wintergartens oder einer Veranda der Nutzfläche zugezählt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160201.X04

Im RIS seit

26.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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