RS Vwgh 1992/3/11 90/13/0230

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.1992
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/22 90/13/0242 1

Stammrechtssatz

Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art, nicht bloß Sachen (körperliche Gegenstände), sondern auch rechtliche und tatsächliche Zustände.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130230.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten