Die Beschwerdeführerin erklärte im Jahr 1982 als Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von S 36,757.303,-- und solche aus Kapitalvermögen in Höhe von S 2,328.995,--. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob eine Zahlung von S 10,167.284,--, die die Beschwerdeführerin im Jahr 1982 als Bürge für Verbindlichkeiten ihres Ehegatten an eine Bank leisten mußte, entgegen der Auffassung der belangten Behörde deswegen als außer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine exist... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid war der Beschwerdeführer zu 100 % an einer GmbH beteiligt, deren Geschäftsführer er auch war. An einer weiteren GmbH war er zu 50 % beteiligt. Durch Inanspruchnahme aus übernommenen Bürgschaftsverpflichtungen für Bankdarlehen an diese Gesellschaften seien dem Beschwerdeführer im Streitjahr 1989 Darlehenszinsen in Höhe von S 2,228.806,46 "angelastet" worden. Hinsichtlich dieser Zinsen beantragte der Be... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;EStG 1988 §34;GmbHG §25;GmbHG §61 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0116 E 26. September 1985 VwSlg 6032 F/1985 RS 4 Stammrechtssatz Die grundsätzliche Haftungsfreiheit ist in bezug auf Schulden der GmbH für diese Gesellschaftsform derart charakteristisch, daß nach den sittlichen Wertvorstellungen rechtlich denkender Men... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/06 89/13/0093 4 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH wurde § 34 EStG 1972 nicht zu dem Zweck geschaffen, wirtschaftliche Mißerfolge, die ja die verschiedensten Ursachen haben können, mit einer Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und in einem solchen Fall die Steuerlast auf d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0100 E 12. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Verbürgt sich der einzige Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH für den der GmbH gewährten Kredit als Bürge und Zahler, dann übernimmt er damit ein Wagnis, das dem eines Unternehmers gleicht. Die Zwangsläufigkeit der mit der Darlehensrückzahlung v... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eingeantwortete gesetzliche Erbin nach ihrer am 27. März 1985 verstorbenen Mutter. Die Erblasserin hatte am Standort O 8 und 9 eine Gastwirtschaft betrieben, in der sie seit Jahren ausschließlich Flüchtlingen aus Traiskirchen in Verrechnung mit dem BM für Inneres entgeltlich Unterkunft gewährt hatte. Die Ehe der Erblasserin war mit Beschluß des KG Wr. Neustadt vom 17. November 1982, gemäß § 55a EheG geschieden worden, wobei sich die Erblasserin in einem geri... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0256 E 14. Februar 1984 RS 1 Stammrechtssatz Der Antritt einer Erbschaft ist ein Verhalten, zu dem sich der Erbe aus freien Stücken entschließt. Daraus resultierende Belastungen sind nicht zwangsläufig erwachsen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Der Vater des Beschwerdeführers, ein Rechtsanwalt, begehrte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1987, aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung im Sinn des § 34 EStG 1972 einen Betrag von 190.000 S anzuerkennen. Diesen Betrag habe er am 14. Dezember 1987 als Heiratsausstattung an seine Söhne Dr. Walther M (Eheschließung am 31. März 1982, Hingabe von 100.000 S) und Dr. Werner M (Eheschließung am 7. Juni 1985, Hingabe von 90.000 S) überwiesen. Die dementsprechenden Überw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;BAO §167 Abs2;EStG 1972 §34;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/18 89/14/0213 5 Stammrechtssatz Die Beweiswürdigung unterliegt der Überprüfung durch den VwGH nur dahin, ob der Sachverhalt genügend erhoben wurde und ob die hie... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Fachärztin. Von ihrem Ehegatten Sven W., der inzwischen verstorben ist, wurde die Beschwerdeführerin im Jahre 1983 geschieden. In einer Urkunde vom 3. Dezember 1979 wurde festgehalten, daß die K-Bank der Firma T. KG mit Kreditvereinbarung vom 1./8. Juli 1976 einen Kredit von S 3,000.000,-- gewährt habe. Zur Sicherstellung von Forderungen aus diesem Kreditverhältnis sowie für die beabsichtigte Einräumung von Überziehungen zu diesem Kreditverhältnis im Aus... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: AusfzF, warum im konkreten Fall keine sittliche Verpflichtung zur Übernahme der Bürgschaft für Schulden einer KG bestand, an welcher der Ehegatte der Abgabepflichtigen mit einer (im Vergleich zur Höhe der Bürgschaft niedrigen) Kommanditeinlage beteiligt war. ... mehr lesen...
Der am 21. Juli 1958 geborene Sohn des Beschwerdeführers (in der Folge: Sohn) verehelichte sich erstmals am 12. Juni 1981. Diese Ehe wurde am 21. Februar 1985 geschieden. Am 15. Mai 1987 verehelichte sich der Sohn ein zweites Mal. Am 16. August 1987 gab der Beschwerdeführer dem Sohn einen Betrag in der Höhe von 100.000 S hin, den er sodann unter dem Titel Ausstattung als außergewöhnliche Belastung geltend machte. Über Vorhalt gab der Beschwerdeführer bekannt, er hätte bezüglich der e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Im Rahmen seiner bei Inanspruchnahme einer steuerlichen Begünstigung sogar erhöhten Mitwirkungspflicht im Abgabenverfahren ist der Abgabepflichtige dazu verhalten, im Verwaltungsverfahren gegen die Erstehe des Sohnes geltend gemachte "Bedenken und Vorbehalte" nähe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte in der Einkommensteuererklärung für 1987 eine Heiratsausstattung in Höhe von S 100.000,--, die er seiner Tochter Melitta anläßlich ihrer Verehelichung am 2. Oktober 1987 gegeben hatte, als außergewöhnliche Belastung geltend. Da dem Finanzamt die Hingabe des Heiratsgutes nicht entsprechend nachgewiesen schien, wurde der angeführte Betrag im Einkommensteuerbescheid 1987 nicht berücksichtigt. Nach einem längeren Berufungsverfahren wurde der gegen den Einko... mehr lesen...
In gleichzeitig eingebrachten Lohnsteuerfreibetragsanträgen für das Kalenderjahr 1987 wurden Aufwendungen des Erstbeschwerdeführers von S 340.000,-- bzw. der Zweitbeschwerdeführerin von S 60.000,-- als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, die den Beschwerdeführern jeweils durch die Hingabe eines Heiratsgutes an ihre Tochter Doris erwachsen waren. Nach den Anträgen bzw. deren Beilagen hatte die Tochter am 7. November 1986 geheiratet; das Heiratsgut wurde am 15. Oktober 1987 hing... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0157 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0157 E 25. Jänner 1989 RS 3 Stammrechtssatz Gem § 1220 ABGB wird das Heiratsgut zum Zeitpunkt der Eheschließung der Tochter fällig. Ob die Toch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §289;BAO §299 Abs2;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;EStG 1972 §34;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Es stellt keine Verletzung von Verfahrensvorschriften dar, wenn im Zeitpunkt der Erlassung des Aufhebungsbescheides hinsichtlich Einkommensteuer 1988 über die Berufung betreffend Einkommensteue... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Wurde das zustehende Ausmaß der Heiratsausstattung bereits durch Hingabe eines entsprechenden Betrages befriedigt, ist der Dotationsanspruch der Tochter iSd der Bestimmungen der §§ 1220 ff ABGB erloschen. Weitere Zuwendungen stellen damit von vornherein keine - unter dem Gesicht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte unter anderem aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung die Eintragung eines Freibetrages von 70.000 S auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Diesen Betrag habe sie am 6. November 1987 ihrer Tochter, welche am 3. Oktober 1986 geheiratet habe, als Heiratsgut bar übergeben. Die Bezahlung sei deshalb erst ca ein Jahr nach der Eheschließung erfolgt, weil die Beschwerdeführerin im Zeitpunkt der Eheschließung nicht in der Lage gewesen sei, das Heirats... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;BAO §167 Abs2;EStG 1972 §34;VwGG §41 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 696;
Rechtssatz: Die Beweiswürdigung unterliegt der Überprüfung durch den VwGH nur dahin, ob der Sachverhalt genügend erhoben wurde und ob die hiebei angeste... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt im Ruhestand. In seinen Berufungen gegen die Jahresausgleichsbescheide des Finanzamtes für die Jahre 1985 und 1986 machte er u.a. Aufwendungen für die in diesen Jahren erfolgte Rückzahlung eines im Jahre 1958 aufgenommenen Kredites als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1972 mit folgender Begründung: geltend: Er sei im Monat März 1956 von seiner Ehegattin verlassen worden, welche die Scheidungsklage eingereicht und einstweiligen Unterhalt be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/13/0240 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0011 E 19. Februar 1986 RS 2 Stammrechtssatz Die Aufnahme von Darlehen zur Abdeckung von Ausgaben die an sich eine außergewöhnliche Belastung darstellen, ist noch keine Aufwendung. Erst die Darlehensrück... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/13/0240 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0122 E 14. November 1984 RS 1 Stammrechtssatz Nach einheitlicher Lehre und Rechtsprechung kann von einer Zwangsläufigkeit dann nicht gesprochen werden, wenn die Verhältnisse, welche die betreffenden Aufw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, beschäftigt bei den Stadtwerken Z, beantragte für das Kalenderjahr 1985 die Berücksichtigung der Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung seiner in Wien wohnhaften Tochter X (geboren 1959) in der Höhe von S 93.635,83 als außergewöhnliche Belastung. Er begründete die Bürgschaftsübernahme im wesentlichen damit, daß seine Tochter Y (geboren 1958) einen Mietvertrag für eine Wohnung in Wien abgeschlossen und seine Tochter X die Bürgschaft für die daraus entstehenden Z... mehr lesen...
Der in Salzburg wohnhafte Beschwerdeführer ist Versicherungsvertreter. Für die Kalenderjahre 1979 bis 1985 beantragte er jeweils wegen verschiedener außergewöhnlicher Belastungen die Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte. Das Finanzamt erkannte aber für die Kalenderjahre 1979 bis 1985 lediglich einen Teil der geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen an. Der Beschwerdeführer brachte Berufungen ein. Die nunmehr angefochtene Berufungs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/03 89/13/0152 1 Stammrechtssatz Unter Aufwendungen iSd § 34 EStG 1972 sind nur vermögensmindernde Ausgaben, also solche zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind (Hinweis E 30.4.1985, 82/14/0312). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0181 E 13. Mai 1986 RS 2 Stammrechtssatz Bloße Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen über eine bestimmte medizinische Betreuung sowie allgemein gehaltene Befürchtungen bezüglich der vom Träger der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen medizinischen Betreuung stellen noch keine triftigen medizinisch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0020 E 12. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Unter tatsächlichen Gründen, die zu einer Abziehung als außergewöhnliche Belastungen führen, sind nur
Gründe: zu verstehen, die in der Person des Abgabepflichtigen gelegen sind und ihn unmittelbar selbst betreffen. Europea... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine exist... mehr lesen...