Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/14/0256 E 14. Februar 1984 RS 1Stammrechtssatz
Der Antritt einer Erbschaft ist ein Verhalten, zu dem sich der Erbe aus freien Stücken entschließt. Daraus resultierende Belastungen sind nicht zwangsläufig erwachsen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150048.X07Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.01.2010