RS Vwgh 1993/3/2 93/14/0018

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Veröffentlicht am 02.03.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;
EStG 1988 §34;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/06 89/13/0093 4

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH wurde § 34 EStG 1972 nicht zu dem Zweck geschaffen, wirtschaftliche Mißerfolge, die ja die verschiedensten Ursachen haben können, mit einer Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und in einem solchen Fall die Steuerlast auf die Allgemeinheit abzuwälzen (Hinweis E 3.7.1962, 799/60; E 26.9.1985, 85/14/0116, VwSlg 6032 F/1985).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140018.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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