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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/03 89/13/0152 1Stammrechtssatz
Unter Aufwendungen iSd § 34 EStG 1972 sind nur vermögensmindernde Ausgaben, also solche zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind (Hinweis E 30.4.1985, 82/14/0312).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987140116.X05Im RIS seit
19.02.1992Zuletzt aktualisiert am
04.11.2009