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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1220;Rechtssatz
Wurde das zustehende Ausmaß der Heiratsausstattung bereits durch Hingabe eines entsprechenden Betrages befriedigt, ist der Dotationsanspruch der Tochter iSd der Bestimmungen der §§ 1220 ff ABGB erloschen. Weitere Zuwendungen stellen damit von vornherein keine - unter dem Gesichtspunkt des § 34 EStG 1972 zu würdigende - Heiratsausstattung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130080.X01Im RIS seit
05.08.1992