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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/13/0240Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/13/0011 E 19. Februar 1986 RS 2Stammrechtssatz
Die Aufnahme von Darlehen zur Abdeckung von Ausgaben die an sich eine außergewöhnliche Belastung darstellen, ist noch keine Aufwendung. Erst die Darlehensrückzahlung kann - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - zu einer Steuermäßigung insoweit führen, als die Rückzahlungen das Einkommen eben dieses Jahres belasten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130239.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010