Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16;EStG 1988 §18;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §34;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Reihenfolge der Saldierung der einzelnen, zum Einkommen führenden Komponenten (im wesentlichen Betriebseinnahmen, Einnahmen, Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) hat weit über d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: B-VG Art7 Abs1;DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4;EStG 1988;StGG Art2;
Rechtssatz: § 37 EStG 1988 erfaßt idR nur bestimmte Teile von Einkünften. § 2 Abs 2 EStG 1988 ist zu jenen Normen zu rechnen, welche die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer regeln. ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens allein die Rechtsfrage strittig, ob Aufwendungen des Beschwerdeführers, welche letztlich aus einer schlagend gewordenen Bürgschaftserklärung über S 500.000,-- für einen Kredit seines Bruders entstanden sind, als außergewöhnliche Belastung anzusehen sind. Zur Abgabe der Bürgschaftserklärung am 3. Februar 1981 habe sich der Beschwerdeführer verpflichte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine exist... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Handelt es sich um Zahlungen aus Anlaß eingegangener Bürgschaften, so muß nach ständiger Rechtsprechung des VwGH Zwangsläufigkeit schon für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung gegeben gewesen sein (Hinweis E 7.9.1993, 90/14/0063). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995140016.X01 ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und den ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheiden ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob Belastungen einer Mietwohnung, die dem Mieter bei Abschluß des Mietvertrages bekannt sind, als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 107 EStG 1988 zu berücksichtigen sind. Die belangte Behörde verneint dies im wesentlichen mit der Begründung: , daß in einem solchen Fall bereits das Tat... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §107;EStG 1988 §34; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0272
Rechtssatz: Die Mietzinsbeihilfe wird nur rechtstechnisch als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1988 fingiert (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Anmerkung 1 zu § 107). Ob die Voraussetzungen für ein... mehr lesen...
Der Antragsteller trägt vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der Stattgebung nicht entgegen. Sein Liegenschaftsbesitz biete Deckung für die Abgabenschuld. Es würde ihm aber durch den Vollzug des Bescheides ein (unverhältnismäßiger) nicht wiedergutzumachender Schaden dadurch entstehen, daß er zur Begleichung der Abgabenschuld von rund S 4,9 Millionen die Liegenschaft, auf der sich der Familienwohnsitz und die einzige Wohnmöglichkeit für den Beschwerdeführer und seine Familie b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vorauszahlung an Einkommensteuer für 1994 - Steht schon das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot der Liegenschaft des ASt Vollstreckungsanträgen des Abgabengläubigers zur Durchsetzung der strittigen Abgabenschuld entgegen (der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde als Primararzt an das Krankenhaus X berufen und übersiedelte aus diesem Grund von A nach X. Aus seiner ärztlichen Tätigkeit am Krankenhaus erzielte er Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Jahr 1987 lud der Beschwerdeführer anläßlich des Beginnes seiner Tätigkeit am Krankenhaus X zu einer Einstandsfeier und verausgabte hiefür sowie für Weihnachtsgeschenke an Ärzte und Schwestern und für zwei Essenseinladungen an Ä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Eine Belastung iSd des § 34 EStG 1972 tritt grundsätzlich im Zeitpunkt der Zahlung ein. Wird das Heiratsgut (die Ausstattung) in Teilbeträgen hingegeben, so ist für jeden einzelnen Betrag die Abzugsfähigkeit iSd der Bestimmungen des § 34 EStG 1972 zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Der Sohn des Mitbeteiligten hat am 4. April 1987 geheiratet. Der Mitbeteiligte gewährte dem Sohn im Laufe des Jahres 1988 in mehreren Teilbeträgen ein Heiratsgut von insgesamt S 120.000,-- und beantragte in der Einkommensteuererklärung für 1988 dessen Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid, mit dem das Finanzamt die Anerkennung der außergewöhnlichen Belastung unter Hinweis darauf, daß die Dotationsver... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/16 89/14/0231 1 Stammrechtssatz Die Verpflichtung zur Leistung eines Heiratsgutes leitet sich aus der gesetzlichen Unterhaltspflicht ab. Es mag zwar zutreffen, daß Eltern bisweilen aus verschiedenen Gründen ihrer Verpflichtung zur Hingabe eines Heiratsgutes nicht aus eigenem nachkommen, sondern abwart... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/30 90/14/0152 4 Stammrechtssatz Der Dotationspflichtige muß zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit gegenüber dem Kind auch eine vorübergehende Einschränkung seines eigenen Lebensstandards hinnehmen (Hinweis E 21.11.1991, 91/13/0016, 0031). ... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7;EStG 1988 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/21 93/14/0105 1 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof teilt die von Quantschnigg vertretene Auffassung (Hinweis ÖStZ 1992, 339; Lohnsteuerrichtlinien 1992, Randzahl 568) nicht, Bürgschaftszahlungen in Zusammenhang mit einer Existenzbedrohung naher Angehöriger könnten im Hinblic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;EStG 1988 §34;
Rechtssatz: Zahlungen aufgrund eines Beitrittes als Gesamtschuldner und solche aufgrund der Haftung als Bürge sind hinsichtlich ihrer Beurteilung als außergewöhnliche Belastung nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen (Hinweis E 16.1.1991, 89/13/0037). Demnach erwachsen derartige Zahlungen dann zwangsläufig, wenn bereits das Eingeh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;EStG 1988 §34; Beachte (Hier: Übernahme einer Bürgschaft durch den Ehegatten.)
Rechtssatz: Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen besteht keine sittliche Pflicht zur Übernahme unverhältnismäßiger Belastungen für nahe Angehörige. Bei Beurteilung der Verhältnismäßigkeit ist jedenfalls die Vermögenslage eines Steuerpflich... mehr lesen...
Mit den vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden - zwei Berufungsentscheidungen - wurden dem Beschwerdeführer im Rahmen des für die Streitjahre durchgeführten Jahresausgleiches von ihm beantragte außergewöhnliche Belastungen nur teilweise zugestanden. Für das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist hiebei bedeutsam, daß dem Beschwerdeführer der von ihm beantragte Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für die auswärtige Berufsausbildung seine... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;EStG 1988 §34;StudFG 1983 §13 Abs4;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/15/0132
Rechtssatz: Beim "Einzugsbereich des Wohnortes" iSd § 34 Abs 8 EStG 1988 gehen Wanke in "der Einzugsbereich des Wohnortes iSd § 34 Abs 8 ESt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Innere Medizin und Leiter der internen Abteilung des Landeskrankenhauses Schärding. Im Jahr 1971 wurde ihm von der Universität Innsbruck die Lehrbefugnis für das Fach Innere Medizin verliehen. Von dem durch die zentrale Besoldungsstelle des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung ausbezahlten Bezug (für Tätigkeit am Landeskrankenhaus Schärding) brachte der Beschwerdeführer in der Einkommensteuererklärung 1987 - gestützt auf § 1 Abs 1 Z 4 de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Der Dotationspflichtige muß zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit gegenüber dem Kind auch eine vorübergehende Einschränkung seines eigenen Lebensstandards hinnehmen (Hinweis E 21.11.1991, 91/13/0016, 0031). European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1221;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/01 91/14/0019 3 Stammrechtssatz Zwingende wirtschaftliche
Gründe: , die der Entrichtung des Ausstattungsbetrages im gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt entgegenstehen und den Dotationspflichtigen dazu berechtigen, ein... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob Anschaffungskosten für einen fabriksneuen Flügel für die Tochter des Beschwerdeführers eine außergewöhnliche Belastung i.S. des § 34 EStG 1988 darstellen oder nicht. Der Beschwerdeführer behauptet, seine Tochter studiere an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz (Studienrichtung Musikerziehung und Instrumentalerziehung Klavier); der Erwerb des Klaviers sei für die weite... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 23/2003, 519-523;
Rechtssatz: Die Anschaffung eines seiner Natur nach langlebigen Wirtschaftsgutes stellt noch keinen verlorenen Aufwand und damit keine Vermögensminderung dar, sondern bewirkt nur eine sogenannte Vermögensumschichtung. Der Umstand der intensiven Benützung eines Musikinstrumentes durch ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 23/2003, 519-523;
Rechtssatz: Unter Aufwendung im Sinne des § 34 EStG sind nur vermögensmindernde Ausgaben zu verstehen, also solche, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verbunden sind (Hinweis E 3.10.1990, 89/13/0152; E 19.2.1992, 87/14/0116). ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezahlte im Jahr 1987 an ihre beiden Töchter je ein Heiratsgut von S 90.000,-- und beantragte die Berücksichtigung dieses Aufwandes als außergewöhnliche Belastung durch Eintragung eines steuerfreien Betrages auf ihrer Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Das Finanzamt stellte fest, daß die Töchter bereits in den Jahren 1977 und 1980 geheiratet hatten, und wies den Antrag ab. Die Verpflichtung zur Bezahlung eines Heiratsgutes sei in den Jahren der Eheschließung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Innere Medizin. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes über die Scheidung im Einvernehmen (§ 55a Ehegesetz) vom 24. Juli 1985 wurde die Ehe des Beschwerdeführers geschieden. In Punkt 4 der Vergleichsausfertigung vom selben Tag wurde festgehalten, daß sich der Beschwerdeführer verpflichte, zur Abgeltung sämtlicher vermögensrechtlicher Ansprüche der Gattin aus deren Mitwirkung im ehelichen Erwerb einen Betrag von 1 Million Schilling zu bezahlen. In der E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §91;ABGB §98;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Die Höhe des Abgeltungsanspruches gemäß § 98 ABGB ist erfolgsabhängig, ähnlich dem Anspruch aus einem Gesellschaftsverhältnis (Hinweis auf die Rechtsprechung des OGH, Nachweise bei Neumayr, in Harrer/Zitta, Familie und Recht, Wien 1992, Seite 481 ff; VwGH E 5.10.1988, 87/... mehr lesen...