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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/13/0020 E 12. Dezember 1988 RS 1Stammrechtssatz
Unter tatsächlichen Gründen, die zu einer Abziehung als außergewöhnliche Belastungen führen, sind nur Gründe zu verstehen, die in der Person des Abgabepflichtigen gelegen sind und ihn unmittelbar selbst betreffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140170.X01Im RIS seit
19.02.1992