RS Vwgh 1992/2/19 88/14/0170

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/13/0020 E 12. Dezember 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Unter tatsächlichen Gründen, die zu einer Abziehung als außergewöhnliche Belastungen führen, sind nur Gründe zu verstehen, die in der Person des Abgabepflichtigen gelegen sind und ihn unmittelbar selbst betreffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140170.X01

Im RIS seit

19.02.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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