Index: 20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EheG §55a;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Nach der vom VwGH in stRsp (Hinweis E 29.1.1991, 89/14/0088) vertretenen Auffassung können Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a EheG darstellen, keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs6;EStG 1988 §34 Abs7 Z1 idF 1993/818;EStG 1988 §34 Abs7 Z4;EStG 1988 §34 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 94/14/0087 4 Stammrechtssatz Die Bezahlung von Schulgeld durch einen Steuerpflichtigen erfolgt als Unterhaltsleistung an sein Kind. Das Studium des Kindes dient dessen Berufsausbildung. Kosten der Be... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer (einem Wirtschaftstreuhänder) Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1979 bis 1990 (die Einkommensteuer der Jahre 1985 bis 1990 vorläufig) festgesetzt. Über die gegen diesen Bescheid erhobene, Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: 1. "B. Wirtschaftst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte, beim Jahresausgleich für das Jahr 1993 einen Betrag von S 920.000,-- als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 zu berücksichtigen; dies mit folgender Begründung: Sein Sohn habe ein altes Haus umgebaut und adaptiert und daraus ein schönes Gasthaus gemacht. Bei Betriebsaufnahme im Mai 1993 seien erhebliche Einrichtungskosten offen gewesen; hiezu wären Personal- und Betriebskosten gekommen. Schon im Juli 1993 seien einlangende Rechnungen in... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 23/2003, 519-523;
Rechtssatz: Im Ausfall einer zwangsläufig begründeten Darlehensforderung kann eine Aufwendung erblickt werden, die das Einkommen des Jahres des Ausfalles belastet (Hinweis E 12.9.1989, 88/14/0163). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §27;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §27;EStG 1988 §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/13/0064 1
(hier nur Satz 1 und 2) Stammrechtssatz Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen der Begriff der Werbungskosten am engsten gefaßt wird, fallen unter diesen ... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Rechtsanwalt beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für 1990 bei Ermittlung des Einkommens einen Betrag von S 218.055,-- als außergewöhnliche Belastung ("Übernahme der Kosten des Haftprüfungsverfahrens des mittellosen Bruders") abzuziehen. Das Finanzamt anerkannte keine außergewöhnliche Belastung. In einer dagegen eingebrachten Berufung wurde im wesentlichen vorgebracht, sein am 8. September 1942 geborener Bruder habe sich im Jahr 1987 verehelicht. Na... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1 impl;EStG 1972 §34 Abs3 impl;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/16 90/13/0062 1
(Hier: Übernahme der Kosten eines Haftprüfungsverfahrens des
mittellosen, etwa 50 Jahre alten, im Erwerb nicht durch
Krankheit oder Invalidität behinderten Bruders nicht als
sittliche Pflicht des AbgPfl zu erachten) Stammr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren als Beamter tätig und bezog darüber hinaus als Lehrbeauftragter an der Universität Wien Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1991 und 1992, in welchen die Nettobeträge der vom Beschwerdeführer bezogenen Honorare aus der Erfüllung der Lehraufträge mit dem Normalsteuersatz von 20 % der Umsatzsteuer unterzogen worden waren, erhob der Beschwerdeführer Berufung mit dem Begehren, die Honorare aus d... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Ehegatte der Beschwerdeführerin betrieb ein Einzelunternehmen, das im Jahre 1994 einer Umschuldung in Form eines Wechsels der "Hausbank" unterzogen wurde, wobei die neue Bank als Sicherstellung der Kreditverträge zum einen eine Bürgschaftshaftung der Beschwerdeführerin und zum anderen die Einräumung einer Rangordnung der Verpfändung einer der Beschwerdeführerin gehörenden Liegenschaft f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;
Rechtssatz: Wohnungskosten hat die Mehrzahl der Steuerpflichtigen zu tragen. Ihnen fehlt das Element der Außergewöhnlichkeit. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995130270.X06 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Ungeachtet des Umstandes, daß Zahlungen aus Anlaß eingegangener Bürgschaften als außergewöhnliche Belastung nach stRSp des VwGH nur dann berücksichtigt werden können, wenn Zwangsläufigkeit schon für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtungen bestand (Hinweis E 21.9.1993, 93/14/0105; E 20.4.1993, 88/14/0199; E 28... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Zahlung von Nachlaßverbindlichkeiten kann nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, weil sie eine Verhaltensfolge aus der Annahme der Erbschaft ist (Hinweis E 22.2.1993, 92/15/0048). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995130270.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs2;EStG 1988 §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit Fremdmitteln finanzierte außergewöhnliche Belastungen können nicht schon im Jahr ihres Anfallens, sondern erst zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Fremdmittel berücksichtigt werden (Hinweis E 6.11.1990, 90/14/0134, 0135; E 27.9.1995, 92/13/0261, ÖStZB 1996, 243). European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Das Bestreben, eine wirkliche oder vermeintliche Nachrede in der Öffentlichkeit zu vermeiden, reicht nicht dazu aus, um die für die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung geforderte Zwangsläufigkeit zu begründen (Hinweis E 10.12.1991, 91/14/0146). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte für das Streitjahr Zahlungen von insgesamt 120.000 S an seine an einer Erkrankung aus dem Formenkreis der manisch-depressiven Krankheiten leidende und nicht arbeitsfähige geschiedene Ehefrau als außergewöhnliche Belastung geltend. Diese Zahlungen wurden auf Grund eines im Jahr 1983 im Zug einer einvernehmlichen Scheidung gemäß § 55a Ehegesetz geschlossenen Vergleichs geleistet, demzufolge der Beschwerdeführer seiner geschiedenen Ehefrau einen monatlichen Un... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 96/15/0004 1 Stammrechtssatz Ein Abgabepflichtiger, der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wissen will, hat selbst das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis: Hofstätter/Reichel, § 34 Abs 1 EStG 1988... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin machte im Zuge des Jahresausgleiches für das Jahr 1989 Krankheitskosten ihrer Tochter in Höhe von S 98.000,-- als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 geltend. Die Tochter sei 38 Jahre alt, geschieden, arbeitsunfähig, nicht krankenversichert und studiere. Sie leide an einer Wirbelsäulenverletzung. Dem Antrag war eine Bestätigung der Tochter der Beschwerdeführerin über den Erhalt des genannten Betrages sowie ein Röntgenbefund einer Fachärztin für Radio... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;EStG 1988 §34 Abs7;
Rechtssatz: Werden Heilkosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, so hat der ASt sein Begehren im Rahmen des ihm Zumutbaren derart zu konkretisieren, daß eine ärztliche Diagnose beigebracht und die Zweckmäßigkeit jener Th... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht in Streit, ob die belangte Behörde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid Ausgaben des Beschwerdeführers im Streitjahr für die Teilnahme seines Sohnes Christoph (geb. 1980) an verschiedenen Tennisturnieren (Fahrt-, Aufenthalts-, Trainings- und Trainerkosten, Verpflegungskosten, Kosten für Tenniszubehör und Tennisbekleidung) als Teil einer Ausbildung zum Tennisspieler bzw. zum Tennislehrer in Höhe vo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;EStG 1988 §34 Abs7;EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Ausführungen zum Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung durch die Kosten für die Tennisausbildung eines Kindes (hier: verneint mangels ausreichender Intensität der Begabung des Kindes für diesen Sport im Streitjahr). European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Steuerberaterin, beantragte in ihren Steuererklärungen für die Streitjahre die Berücksichtigung von Krankheitskosten sowie von Lohn- und Verpflegungskosten für eine Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 106 Abs. 4 EStG 1972 (für das Jahr 1988) bzw. § 35 Abs. 5 EStG 1988 (für die Jahre 1989 bis 1991) in folgender Höhe: 1988 1989 1990 1991 Krankheit S 30.649,- S 58.520,- S 48.039,- S 28.295,- ... mehr lesen...
Im Verfahren betreffend Jahresausgleich für 1992 machte der Beschwerdeführer eine von ihm als Bürge geleistete Zahlung in Höhe von S 208.000,-- als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid anerkannte die belangte Behörde diese Zahlung nicht als außergewöhnliche Belastung. Sie führte zur Begründung: aus, die E-GmbH & Co KG habe im Jahre 1992 einen Kredit aufgenommen, hinsichtlich dessen der Beschwerdeführer gemäß § 1357 ABGB a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung kann die Beschäftigung einer HAUSGEHILFIN im Haushalt einer alleinstehenden Person nur dann zu einer außergewöhnlichen Belastung führen, wenn die alleinstehende Person wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit einer ständigen Betreuung bedarf. Allgemein ist zu prüfen, ob eine Einkomme... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein Abgabepflichtiger, der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wissen will, hat selbst das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis: Hofstätter/Reichel, § 34 Abs 1 EStG 1988 Tz 7). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1988 §34 Abs1;
Rechtssatz: Erfolgt eine Bürgschaftsübernahme durch einen Kommanditisten für die Kommanditgesellschaft (KG), fehlt es an der Zwangsläufigkeit, wenn dies im Rahmen des Unternehmerwagnisses geschieht (Hier: der Kommanditist war zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme durch die GmbH & Co KG ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte beglich im Jahr 1992 eine Bankschuld (S 428.000,--) seiner nicht erwerbstätigen Gattin und machte in der Einkommensteuererklärung für 1992 diesen Betrag als außergewöhnliche Belastung geltend. Zur Begründung: führte er aus, er habe im Jahr 1992 anläßlich einer Exekution gegen seine Frau (nach der Aktenlage handelte es sich um eine Fahrnisexekution) festgestellt, daß diese seit Jahren Schulden eingegangen sei, zu deren Begleichung ihr die Mittel gefehlt hätten. Sie lei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezog, beantragte die Berücksichtigung eines seiner Tochter, die am 17. Jänner 1987 geheiratet hatte, in zwölf gleichen, ab Jänner 1987 jeweils zur Monatsmitte bar in Raten hingegebenen Heiratsgutes in Höhe von S 180.000,-- und einer seinem Sohn, der am 18. September 1987 geheiratet hatte, am 10. Dezember 1987 durch Überweisung auf ein Bankkonto des Empfängers bezahlten Ausstattung in Höhe von S 140.00... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §78 Abs1;
Rechtssatz: Maßgebendes Kriterium für die in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vorzunehmende einkommensteuerrechtliche Abgrenzung des von einem Dienstgeber einem Dienstne... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §90;ABGB §94 Abs2;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Für das Tragen von Krankheitskosten der Ehegattin ergibt sich aus der Unterhaltspflicht eine rechtliche Verpflichtung. Dies gilt allerdings nur für solche Krankheitskosten, die typischerweise mit einer Heilbehandlung verbunden sind. Wenn es au... mehr lesen...