RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0152

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Veröffentlicht am 10.09.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs1;
EStG 1988 §34 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 23/2003, 519-523;

Rechtssatz

Im Ausfall einer zwangsläufig begründeten Darlehensforderung kann eine Aufwendung erblickt werden, die das Einkommen des Jahres des Ausfalles belastet (Hinweis E 12.9.1989, 88/14/0163).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150152.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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