Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2 EStG 1988 §34 Abs3 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 EStG 1988 § 34 gültig von 01.01.2019 bis 29.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2 EStG 1988 §34 Abs3 EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 EStG 1988 § 34 gültig von 01.01.2019 bis 29.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei machte in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 außergewöhnliche Belastungen im Zusammenhang mit Krankheitskosten geltend. Das Finanzamt anerkannte nur einen Teil der geltend gemachten Aufwendungen und begründete dies damit, dass Aufwendungen für die Erhaltung der Gesundheit, für Stärkungsmittel und zur Nahrungsergänzung keine außergewöhnlichen Belastungen darstellten, es sei denn diese seien medizinisch indiziert. Kosten für alternativmedi... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei machte in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 außergewöhnliche Belastungen im Zusammenhang mit Krankheitskosten geltend. Das Finanzamt anerkannte nur einen Teil der geltend gemachten Aufwendungen und begründete dies damit, dass Aufwendungen für die Erhaltung der Gesundheit, für Stärkungsmittel und zur Nahrungsergänzung keine außergewöhnlichen Belastungen darstellten, es sei denn diese seien medizinisch indiziert. Kosten für alternativmedi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/15/0136 E 4. September 2014 VwSlg 8934 F/2014 RS 1 Stammrechtssatz Nicht jede auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte Gesundheitsmaßnahme führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Die Aufwendungen müssen vielmehr zwangsläufig erwachsen, womit es erforderlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1
Rechtssatz: Nicht jede Aufwendung, die vornehmlich der Steigerung des Wohlbefindens des Steuerpflichtigen dient, stellt eine außergewöhnliche Belastung dar (vgl. VwGH 11.2.2016, 2013/13/0064). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020130008.J02 Im RIS seit 16.05.2022... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3
Rechtssatz: Die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme wird zB durch eine ärztliche Verordnung, einen ärztlichen Therapieplan oder durch Übernahme der Kosten durch den Sozialversicherungsträger nachgewiesen (vgl. VwGH 12.9.2018, Ra 2017/13/0039; 28.10.2004, 2001/15/0164). (hier: Ein Bioenergetiker ist nicht in der Lage, ... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei, die zu 100% behindert ist und im Streitjahr Pflegegeld bezog, machte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2019 diverse Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend. Dazu gehören u.a. Aufwendungen für eine Kaskoversicherung, soweit die Prämien auf die im eigenen PKW eingebaute Rollstuhlverladevorrichtung entfallen, sowie Reparaturarbeiten an Schiebetüren, die Anschaffung einer Fernbedienung für elektrische Plissees und Kosten der Fahr... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2021/15/0070 E 03.03.2022Ra 2022/15/0016 E 03.03.2022 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/15/0136 E 4. September 2014 VwSlg 8934 F/2014 RS 1 Stammrechtssatz Nicht jede auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte Gesundheitsmaßnahme führt zu e... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2021/15/0070 E 03.03.2022Ra 2022/15/0016 E 03.03.2022
Rechtssatz: Beiträge für eine PKW-Katastrophenschadenversicherung und eine Haushaltskatastrophenschadenversicherung stellen keine außergewöhnliche Belastung dar, weil diesen Kosten das Element der Zwangsläufigkeit... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte machte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2018 verschiedene gesundheitsbezogene Aufwendungen („Apothekenbedarf“ - Heilmittel und Heilbehelfe, Paraffinbäder und Wohlfühlmassagen, Operationskosten in einer Wiener Privatklinik: OP-Team, Konsilien, Laborkosten und Aufzahlung für 2-Bettzimmer) als außergewöhnliche Belastungen geltend. 2 Das Finanzamt erließ einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2018 und erkannte darin die Aufwendungen... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte machte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2018 verschiedene gesundheitsbezogene Aufwendungen („Apothekenbedarf“ - Heilmittel und Heilbehelfe, Paraffinbäder und Wohlfühlmassagen, Operationskosten in einer Wiener Privatklinik: OP-Team, Konsilien, Laborkosten und Aufzahlung für 2-Bettzimmer) als außergewöhnliche Belastungen geltend. 2 Das Finanzamt erließ einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2018 und erkannte darin die Aufwendungen... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/15/0130 E 21. November 2013 VwSlg 8863 F/2013 RS 2 Stammrechtssatz § 34 Abs. 3 EStG 1988 macht den Anspruch auf Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung davon abhängig, dass die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwächst; dies ist dann der Fall, wenn der Steuerpfli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/13/0064 E 11. Februar 2016 RS 1 Stammrechtssatz Tatsächliche
Gründe: , die die Zwangsläufigkeit der Belastung zu begründen vermögen, können insbesondere in der Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit des Steuerpflichtigen gelegen sein (vgl. etwa die Erkenntnisse vom 1.... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2020/15/0010 E 15. Dezember 2021 RS 1 (hier: ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Die Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich bei Krankheitskosten aus der Tatsache der Krankheit. Im Rahmen der Krankenbehandlung ist das Recht auf freie Arztwahl grundsätzlich anzu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3
Rechtssatz: Zu den als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Krankheitskosten zählen nur Aufwendungen für solche Maßnahmen, die zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig sind (vgl. VwGH 18.2.2021, Ra 2019/15/0113, mwN). Zum Nachweis der Notwendigkeit ist ein ärztliches Zeugnis od... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §34 Abs1EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3
Rechtssatz: Zu den als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Krankheitskosten zählen nur Aufwendungen für solche Maßnahmen, die zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig sind (vgl. VwGH 18.2.2021, Ra 2019/15/0113, mwN). Zum Nachweis der Notwendigkeit ist ein ärztliches Zeugnis od... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/15/0016 E 18. Dezember 2017 RS 6 Stammrechtssatz Das Merkmal der Zwangsläufigkeit muss auch der Höhe nach gegeben sein (vgl. VwGH 27.8.2008, 2006/15/0117, VwSlg 8356 F/2008). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2022:RA202... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber machte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2017 Aufwendungen von 15.000 €, die ihm im Zusammenhang mit der Behandlung bzw. Operation eines Prostatakarzinoms nach der „NanoKnife-Methode“ erwachsen sind, als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt geltend. Über Aufforderung des Finanzamts legte er eine Stellungnahme des behandelnden Arztes sowie Rechnungen über die Kosten von Behandlung und Operation vor. 2 Das Finanzamt erl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3
Rechtssatz: Die Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich bei Krankheitskosten aus der Tatsache der Krankheit. Im Rahmen der Krankenbehandlung ist das Recht auf freie Arztwahl grundsätzlich anzuerkennen. Liegen triftige medizinische
Gründe: vor, sind auch höhere Aufwendungen als die von der Sozialversic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3
Rechtssatz: Einer im öffentlichen Krankenhaus von zugelassenen Ärzten vorgenommenen Operation zur Behandlung eines Karzinoms kann nicht deshalb die Zwangsläufigkeit abgesprochen werden, weil sich die Operationsmethode erst im Erprobungsstadium befindet. Dabei können Aussichten auf ein geringeres Risiko von Folgewirkungen de... mehr lesen...
1 Strittig ist im Revisionsverfahren die Behandlung von Aufwendungen der mitbeteiligten Partei für das Pflegeheim ihres Schwagers K in den Jahren 2006 bis 2008. 2 Das Finanzamt erkannte in den jeweiligen Veranlagungsjahren das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung im Zusammenhang mit den strittigen Pflegeheimkosten nicht an, weil es die Zwangsläufigkeit der Kostenübernahme verneinte. 3 Das Bundesfinanzgericht gab den Beschwerden der mitbeteiligten Partei in ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3
Rechtssatz: Eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen setzt nach der Rechtsprechung des VwGH voraus, dass sich der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen zu der Leistung verpflichtet halten kann. Nicht das persönliche Pflichtgefühl des Steuerpflichtigen, sondern der objektive Pflichtbegrif... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3
Rechtssatz: Eine sittliche Verpflichtung besteht in der Regel nur gegenüber Personen (vor allem solchen, zu denen man eine Nahebeziehung hat) und nicht abstrakt gegenüber der Allgemeinheit. Die Übernahme von Kosten, die ohnedies die öffentliche Hand getragen hätte, gebietet die Sittenordnung grundsätzlich nicht, vor allem w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3
Rechtssatz: Aufwendungen können nur insoweit als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, als sie vom Steuerpflichtigen endgültig aus eigenem getragen werden müssen. Beträge, die der Steuerpflichtige zunächst verausgabt, die ihm aber später ersetzt werden, gelten nicht als Aufwendungen im Sinn des § 34... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei machte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2015 unter anderem Aufwendungen für die Heilbehandlung einer psychischen Erkrankung (Erschöpfungssyndrom bzw. Belastungsstörung) und den stationären Aufenthalt in einer Privatklinik als „außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt“ geltend. 2 Das Finanzamt erkannte diese Aufwendungen bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer 2015 nicht als außergewöhnliche Belastung an. 3 Ei... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei machte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2015 unter anderem Aufwendungen für die Heilbehandlung einer psychischen Erkrankung (Erschöpfungssyndrom bzw. Belastungsstörung) und den stationären Aufenthalt in einer Privatklinik als „außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt“ geltend. 2 Das Finanzamt erkannte diese Aufwendungen bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer 2015 nicht als außergewöhnliche Belastung an. 3 Ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/15/0130 E 21. November 2013 VwSlg 8863 F/2013 RS 2 Stammrechtssatz § 34 Abs. 3 EStG 1988 macht den Anspruch auf Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung davon abhängig, dass die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwächst; dies ist dann der Fall, wenn der Steuerpfli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/13/0064 E 11. Februar 2016 RS 1 Stammrechtssatz Tatsächliche
Gründe: , die die Zwangsläufigkeit der Belastung zu begründen vermögen, können insbesondere in der Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit des Steuerpflichtigen gelegen sein (vgl. etwa die E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1EStG 1988 §34 Abs1 Z2EStG 1988 §34 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/13/0064 E 11. Februar 2016 RS 1 Stammrechtssatz Tatsächliche
Gründe: , die die Zwangsläufigkeit der Belastung zu begründen vermögen, können insbesondere in der Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit des Steuerpflichtigen gelegen sein (vgl. etwa die E... mehr lesen...