RS Vwgh 1996/5/23 93/15/0242

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Veröffentlicht am 23.05.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §983;
BAO §21 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §78 Abs1;
EStG 1988 §34 Abs1;
EStG 1988 §78 Abs1;

Rechtssatz

Maßgebendes Kriterium für die in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vorzunehmende einkommensteuerrechtliche Abgrenzung des von einem Dienstgeber einem Dienstnehmer gewährten Gehaltsvoschusses als Zahlung von Arbeitslohn oder als Hingabe eines Darlehens ist, ob der Vorschuß zu den seiner Hingabe unmittelbar nachfolgenden Lohnzahlungszeitpunkten zurückgezahlt wird (Hinweis E 21.2.1996, 92/14/0056); ist dies nicht der Fall, kommt dem "Vorschuß" in Wahrheit der Charakter eines Darlehens zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993150242.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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