Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs1;Rechtssatz
Das Bestreben, eine wirkliche oder vermeintliche Nachrede in der Öffentlichkeit zu vermeiden, reicht nicht dazu aus, um die für die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung geforderte Zwangsläufigkeit zu begründen (Hinweis E 10.12.1991, 91/14/0146).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995130270.X07Im RIS seit
20.11.2000