Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: AusfzF der Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 von überdurchschnittlich hohen Ausbildungkosten für ein Kind (Hinweis E 10.4.1981, 3487/80); hier insb Ausf, daß eine rechtliche Verpflichtung zu einer Unterhaltsleistung von 69 Prozent des Einkommens des Abgabepflichtigen nicht gegeben sein ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen setzt voraus, daß sich der Abgabepflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen der Leistung nicht entziehen kann (Hinweis E 17.5.1989, 88/13/0222). Eine sittliche Verpflichtung kann nach den für deren Beurteilung maßgebenden allgemeinen Ansichten auc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §830;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: AusfzF, warum die zur Abwehr einer drohenden Exekutionsführung auf den ideellen Hälfteanteil des Sohnes des Abgabepflichtigen vorgenommene Tilgung der Schulden keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1972 ist, obwohl dem Abgabepfl... mehr lesen...
In gleichzeitig eingebrachten Lohnsteuerfreibetragsanträgen für das Kalenderjahr 1987 wurden Aufwendungen des Erstbeschwerdeführers von S 340.000,-- bzw. der Zweitbeschwerdeführerin von S 60.000,-- als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, die den Beschwerdeführern jeweils durch die Hingabe eines Heiratsgutes an ihre Tochter Doris erwachsen waren. Nach den Anträgen bzw. deren Beilagen hatte die Tochter am 7. November 1986 geheiratet; das Heiratsgut wurde am 15. Oktober 1987 hing... mehr lesen...
Mit einem Lohnsteuerfreibetragsantrag für das Jahr 1988 beantragte der Beschwerdeführer, ein seinem Sohn E hingegebenes "Heiratsgut" in Höhe von S 140.000,-- als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Aus den Beilagen zu diesem Antrag ging hervor, daß die Verehelichung des Sohnes am 4. Dezember 1986 erfolgte und daß das "Heiratsgut" in vier Teilbeträgen zu S 30.000,-- am 12. September 1988, 5. Oktober 1988, 5. Dezember 1988 und 15. Dezember 1988 sowie einem Teilbetrag von S 2... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1221;BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Zeigt der Abgabepflichtige
Gründe: für die Zwangsläufigkeit der verspäteten Hingabe des Ausstattungsbetrages (im konkreten Fall: die mangelnde Vorhersehbarkeit der Eheschl... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1221;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/16 90/14/0279 2 Stammrechtssatz Die Liquiditätslage des Dotationspflichtigen kann ein zwingender Grund für die Entrichtung des Ausstattungsbetrages nach dem gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt sein. Ob dem Dota... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0157
Rechtssatz: Es ist kein triftiger Grund für die spätere Hingabe der Heiratsausstattung darin gelegen, daß die Hingabe im Hinblick auf die Zweckwidm... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1125;ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0157
Rechtssatz: Ein allfälliger "Zinsvorteil" im Vermögen des Dotationspflichtigen stellt keinen einen Zahlungsaufschub rechtfertigenden Grund dar, zum... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte unter anderem aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung die Eintragung eines Freibetrages von 70.000 S auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Diesen Betrag habe sie am 6. November 1987 ihrer Tochter, welche am 3. Oktober 1986 geheiratet habe, als Heiratsgut bar übergeben. Die Bezahlung sei deshalb erst ca ein Jahr nach der Eheschließung erfolgt, weil die Beschwerdeführerin im Zeitpunkt der Eheschließung nicht in der Lage gewesen sei, das Heirats... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 696; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0204 2 Stammrechtssatz Vereinbaren Vater und Sohn (ausdrücklich oder schlüssig) die Stundung des Heiratsgutes, so begründet diese Vereinbarung... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 696; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/01 91/14/0019 4 Stammrechtssatz Der Umfang der Ausstattungspflicht bemißt sich grundsätzlich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Eheschließung des Kindes (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 696;
Rechtssatz: Ist ein AbgPfl aufgrund seiner Einkommensverhältnisse im Zeitpunkt der Verehelichung seines Kindes nicht in der Lage, ein Heiratsgut hinzugeben, so läßt dieser Umstand ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 696; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 1 Stammrechtssatz Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abziehen zu könne... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt im Ruhestand. In seinen Berufungen gegen die Jahresausgleichsbescheide des Finanzamtes für die Jahre 1985 und 1986 machte er u.a. Aufwendungen für die in diesen Jahren erfolgte Rückzahlung eines im Jahre 1958 aufgenommenen Kredites als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1972 mit folgender Begründung: geltend: Er sei im Monat März 1956 von seiner Ehegattin verlassen worden, welche die Scheidungsklage eingereicht und einstweiligen Unterhalt be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;BAO §92 Abs3 lita;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/13/0240
Rechtssatz: Mit dem Hinweis der AbgBeh auf eine angebliche Unleid... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1985 den Antrag, die Gebühren und Kosten eines Vaterschaftsprozesses in der Höhe von S 28.525,-- als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 zu berücksichtigen. Gegen den dies abweisenden Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes erhob der Beschwerdeführer Berufung mit der Begründung: , daß erst durch das Sachverständigengutachten im Vaterschaftsprozeß sich die Richtigkeit seiner Aussage herausgestellt ha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Von einem zwangsläufig erwachsenen Aufwand iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 kann nur gesprochen werden, wenn sich ein AbgPfl diesem Aufwand von dessen Entstehungsgrund her aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann (Hinweis E 28.4.1982, 3141/80). Die Zwangsläufigkeit ist stets nach den Um... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrte aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung die Eintragung eines Freibetrages von 200.000 S auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Diesen Betrag habe er am 15. September 1987 seiner Tochter, welche am 23. März 1986 geheiratet habe, als Heiratsgut bar hingegeben. Die Zahlung sei deshalb erst rund eineinhalb Jahre nach der Eheschließung erfolgt, weil er im Jahr 1986 auf Grund anderer Verpflichtungen (Anschluß seines Hauses an das Fernwärmenetz mit gle... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, beschäftigt bei den Stadtwerken Z, beantragte für das Kalenderjahr 1985 die Berücksichtigung der Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung seiner in Wien wohnhaften Tochter X (geboren 1959) in der Höhe von S 93.635,83 als außergewöhnliche Belastung. Er begründete die Bürgschaftsübernahme im wesentlichen damit, daß seine Tochter Y (geboren 1958) einen Mietvertrag für eine Wohnung in Wien abgeschlossen und seine Tochter X die Bürgschaft für die daraus entstehenden Z... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Daß der Abgabepflichtige seiner Tochter, die sich ohne zwingende Notwendigkeit zur Abgabe einer Bürgschaftserklärung für ihre Schwester bewegen hat lassen, beim weiteren Fortkommen finanziell unterstützt, damit die volle Härte der Bürgschaftsverpflichtung sie nicht treffe, erscheint menschlich verständlich, wird ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0204 2 Stammrechtssatz Vereinbaren Vater und Sohn (ausdrücklich oder schlüssig) die Stundung des Heiratsgutes, so begründet diese Vereinbarung nicht die Zwangsläufigkeit iSd § 34 EStG 1972 und ist da... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhob als Erbin nach Friedrich Sch. gegen einen Bescheid über die Nachforderung von Lohnsteuer im Wege des Jahresausgleiches für 1986 das Rechtsmittel der Berufung. Im Berufungsverfahren wurde eine Bestätigung vorgelegt, wonach für Friedrich Sch. im Jahre 1986 für die Zeit vom 25. April bis 17. November 1986 (207 Tage) Pflegeentgelte im Betrag von S 76.850,-- bezahlt worden seien. Das Finanzamt erließ hierauf eine Berufungsvorentscheidung und berücksichtigte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §184 Abs1;BAO §20;B-VG Art130 Abs2;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Wenn die Verminderung der grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung anerkannten Aufwendungen für die Pflege eines Steuerpflichtigen in einer Krankenanstalt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §276 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;EStG 1972 §34 Abs1;
Rechtssatz: Wenn eine von der Abgabenbehörde erster Instanz erlassene Berufungsvorentscheidung (mit der erstmals im Abgabenverfahren eine "Haushaltsersparnis" geschätzt wird) entgegen der Bestimmung des § 93 Abs 3 lit a BAO keine Begründun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer die Anerkennung eines Betrages von S 2,831.294,-- als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 auf Grund zugunsten seines Sohnes eingelöster Bürgschaftsverpflichtungen. Die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren strittige Frage, ob sittliche Gründe: vorliegen, die die Zwangsläufigkeit im Sinne der zitierten Bestimmung bewirkten, verneinte die belangte Behörde im wesentlich... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: AusfzF des Vorliegens der außergewöhnlichen Belastung eines Vaters, der für seinen zahlungsunfähigen Sohn, einen Holzhändler, eine Bürgschaftsverpflichtung eingelöst hat (hier: Konkurs des Sohnes, hauptsächlich hervorgerufen durch seine kaufmännische Unfä... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin machte mit Lohnsteuerfreibetragsantrag für das Kalenderjahr 1988 die im Zeitraum Jänner bis Juli 1988 getätigte Hingabe eines Heiratsgutes in Höhe von S 50.000,-- an ihre Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Die Tochter hatte am 30. Mai 1986 geheiratet. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde dem geltend gemachten Betrag die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung versagt. Gegen diesen Bescheid richtet sich d... mehr lesen...