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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §19 Abs2;Rechtssatz
Mit Fremdmitteln finanzierte außergewöhnliche Belastungen können nicht schon im Jahr ihres Anfallens, sondern erst zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Fremdmittel berücksichtigt werden (Hinweis E 6.11.1990, 90/14/0134, 0135; E 27.9.1995, 92/13/0261, ÖStZB 1996, 243).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995130270.X08Im RIS seit
20.11.2000