RS Vwgh 1998/7/15 95/13/0270

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Veröffentlicht am 15.07.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §19 Abs2;
EStG 1988 §34 Abs1;

Rechtssatz

Mit Fremdmitteln finanzierte außergewöhnliche Belastungen können nicht schon im Jahr ihres Anfallens, sondern erst zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Fremdmittel berücksichtigt werden (Hinweis E 6.11.1990, 90/14/0134, 0135; E 27.9.1995, 92/13/0261, ÖStZB 1996, 243).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995130270.X08

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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