RS Vwgh 1998/5/28 94/15/0028

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Veröffentlicht am 28.05.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/11/20 96/15/0004 1

Stammrechtssatz

Ein Abgabepflichtiger, der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wissen will, hat selbst das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis: Hofstätter/Reichel, § 34 Abs 1 EStG 1988 Tz 7).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994150028.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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