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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/11/20 96/15/0004 1Stammrechtssatz
Ein Abgabepflichtiger, der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wissen will, hat selbst das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis: Hofstätter/Reichel, § 34 Abs 1 EStG 1988 Tz 7).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994150028.X04Im RIS seit
20.11.2000