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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1346;Rechtssatz
Erfolgt eine Bürgschaftsübernahme durch einen Kommanditisten für die Kommanditgesellschaft (KG), fehlt es an der Zwangsläufigkeit, wenn dies im Rahmen des Unternehmerwagnisses geschieht (Hier: der Kommanditist war zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme durch die GmbH & Co KG Geschäftsführer der Komplementär-GmbH).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996150004.X04Im RIS seit
20.11.2000