Entscheidungen zu § 34 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

328 Dokumente

Entscheidungen 241-270 von 328

RS Vwgh 1991/6/11 91/14/0107

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;
Rechtssatz: Bei den hier als außergewöhnliche Belastung in Frage stehenden Renovierungsaufwendungen wäre es ausreichend gewesen, den Töchtern ein Darlehen zu geben. Denn Unterhaltszahlungen sind - mit Ausnahme eines Notfalls (Krankheit, Unfall) - monatlich zu leisten (Hinweis E 18.2.1986, 85/14/0097). Die Renovierung einer b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.06.1991

RS Vwgh 1991/6/11 91/14/0107

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §140 idF 1977/403;ABGB §166;EheG §55a;EStG 1972 §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/21 90/13/0150 1 Stammrechtssatz Die üblichen Unterhaltskosten für ein Kind sind mangels Außergewöhnlichkeit nicht gemäß § 34 EStG 1972 abzugsfähig, und zwar auch dann nicht, wenn sie für ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/14 90/14/0281

Der Beschwerdeführer machte für das Streitjahr einen Betrag von S 200.000,-- als außergewöhnliche Belastung "infolge Heiratsgut für Sohn" geltend. Die belangte Behörde anerkannte im Instanzenzug im angefochtenen Bescheid als zwangsläufig erwachsen und damit als außergewöhnliche Belastung des Einkommens aber nur einen Betrag von S 163.615,--. Sie ging dabei von einem wirtschaftlichen Einkommen von S 554.457,-- und davon aus, daß hievon S 500.000,-- zu 30 v.H. und der Rest zu 25 v.H. mi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.05.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/14 91/14/0072

Der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer, ein seit 1985 pensionierter Facharzt, zahlte in der Zeit vom 1. März 1988 bis 17. August 1988 an seinen Sohn, der sich am 5. September 1987 in Frankreich verehelicht hatte, unter dem Titel "Heiratsausstattung" Beträge in der Summe von S 470.000,--, die er 1988 als außergewöhnliche Belastung geltend machte. Als Begründung: für die Zahlung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.05.1991

RS Vwgh 1991/5/14 90/14/0281

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1231;EStG 1972 §106;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Braut kein Heiratsgut von ihren Eltern erhält, erhöht den gesetzlichen Ausstattungsanspruch des Sohnes nicht; er führt auch nicht zu einer das gesetzliche Ausmaß übersteigenden Pflicht zur Ausstattung des Soh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1991

RS Vwgh 1991/5/14 91/14/0072

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/2 90/13/0294

Der Beschwerdeführer ist geschäftsführender Gesellschafter eines Import-Exportunternehmens. Seine 1963 geborene Tochter studierte in den Streitjahren in Italien Werbegrafik und erlernte damit auch die italienische Sprache. Die Kosten dieses Studiums machte der Beschwerdeführer in den Einkommensteuererklären für die Jahre 1984 und 1985 als außergewöhnliche Belastung geltend. Die belangte Behörde versagte diesen Kosten mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid die Anerke... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.05.1991

RS Vwgh 1991/5/2 90/13/0294

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Bereitschaft, für die eigenen Kinder finanzielle Opfer zu bringen, wird von Eltern zwar häufig als sittliche Pflicht empfunden, bedeutet aber nicht, daß alle damit verbundenen Aufwendungen zwangsläufig erwachsen. Ein solches sittlich achtenswertes Verhalten kann nämlich durchaus auch auf freiwillige Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.05.1991

RS Vwgh 1991/5/2 90/13/0294

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Wenn auch ein Auslandsstudium für das Ausbildungsniveau und die spätere Berufslaufbahn des Ausgebildeten von Vorteil sein kann, so kann daraus nicht geschlossen werden, daß die Eltern mit den dadurch verursachten Kosten zwangsläufig belastet werden. Denn es ist durchaus üblich, daß die Eltern i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.05.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/16 90/14/0279

Der Beschwerdeführer betreibt einen Maschinenbau und bezieht daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die er gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelt. Sein Sohn heiratete am 9. Mai 1987. Er bezahlte ihm im Dezember 1988 einen Ausstattungsbetrag von S 150.000,--. Die Aufwendung hiefür machte er in der Einkommensteuererklärung für 1988 als außergewöhnliche Belastung geltend. Die Bezahlung mehr als eineinhalb Jahre nach der Eheschließung begründete er mit Kapitalmangel infolge außergewöhnlicher ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/14/0279

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1221;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Die Liquiditätslage des Dotationspflichtigen kann ein zwingender Grund für die Entrichtung des Ausstattungsbetrages nach dem gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt sein. Ob dem Dotationspflichtigen gegen den Ausstattungsberechtigten ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/14/0279

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/14/0279

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1221;BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Behauptet der Abgabepflichtige Umstände, die an sich geeignet wären, die Zwangsläufigkeit verspäteter Hingabe des Ausstattungsbetrages zu begründen, so ist ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/22 88/13/0195

Der Beschwerdeführer ist bei der X-Bank als technischer Abteilungsleiter beschäftigt. Mit Antrag vom 16. Oktober 1987 machte er beim Finanzamt die Hingabe einer Heiratsausstattung an seinen Sohn in Höhe von S 150.000,-- als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG geltend. Sein Sohn habe sich am 4. September 1987 verehelicht. Eine Bestätigung des Sohnes über den Empfang der Heiratsausstattung war dem Antrag angeschlossen. Das Finanzamt ersuchte den Beschwerdeführer als "Bestätig... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/22 90/13/0290

Der Beschwerdeführer, ein Tierarzt, gewährte seinem Sohn im Jahre 1986 anläßlich dessen Verehelichung am 15. Mai einen Betrag im Höhe von S 150.000,-- als Heiratsausstattung. Die aus diesem Grund geltend gemachte außergewöhnliche Belastung kam auf Grund der für 1986 geltenden Rechtslage (§ 34 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1972 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 587/83) nicht zum Zug. Am 10. September 1987 zahlte der Beschwerdeführer seinem Sohn einen (weiteren) Betrag von S 25... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 90/13/0290

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist der in der Vermögenskomponente gegründete Ausstattungsanspruch grundsätzlich auch durch Hingabe von Vermögenswerten zu befriedigen, er kann aber nicht als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, es sei denn, es wäre nur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 88/13/0195

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 24;
Rechtssatz: Wird die Heiratsausstattung aus Mitteln hingegeben, die der Steuerpflichtige schon vor dem Jahr der Hingabe angespart hat, so stellt die Hingabe keine außergewöhnliche Belastung dar (Hinweis E 12.4.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 90/13/0290

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Damit Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen iSd EStG 1972 anzusehen sind, muß das Merkmal der Zwangsläufigkeit sowohl dem Grunde als auch der Höhe des Aufwandes nach gegeben sein; es darf auch der Aufwand nicht willkürlich in ein anderes Ka... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 90/13/0290

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Für die Bemessung der Heiratsausstattung sind die Verhältnisse im Zeitpunkt (im Jahr) der Verehelichung wesentlich und hat diese Bemessung grundsätzlich mit 25 % bis 30 % des Einkommens des StPfl zu erfolgen. Es besteht keine Verpflichtung aus rechtlichen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/18 90/14/0256

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer die Eintragung eines steuerfreien Betrages auf der Lohnsteuerkarte für 1989 und 1990, nachdem der Beschwerdeführer Alimentationszahlungen an seine beiden minderjährigen Söhne aus erster Ehe als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht hatte. Die Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen sei durch § 34 Abs. 7 EStG 1988 eingeschränkt. Der Antrag betreffe ausschließlich laufende Unt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1991

RS Vwgh 1991/3/18 90/14/0256

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs2;EStG 1988 §34 Abs4;EStG 1988 §34 Abs7;
Rechtssatz: Laufende Unterhaltsleistungen an Kinder aus geschiedenen Ehen sind vom Einkommen nicht in Abzug zu bringen. Abzugsfähige Aufwendungen iSd § 34 EStG 1988 stellen beispielsweise Krankheitskosten dar, da in einem solchen Fall beim Unterhaltsberechtigten selbst - würde der die Ko... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1991

RS Vwgh 1991/3/18 90/14/0256

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §140 idF 1977/403;ABGB §166;EheG §55a;EStG 1972 §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/21 90/13/0150 1 Stammrechtssatz Die üblichen Unterhaltskosten für ein Kind sind mangels Außergewöhnlichkeit nicht gemäß § 34 EStG 1972 abzugsfähig, und zwar auch dann nicht, wenn sie für ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/13 90/13/0209

Der Beschwerdeführer, der einen Gewerbebetrieb unterhält, machte für das Jahr 1987 die Leistung eines Heiratsgutes von S 100.000,-- an eine Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Der Einkommensteuerbescheid für 1987 berücksichtigte diese außergewöhnliche Belastung. Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde den Einkommensteuerbescheid für 1987 gemäß § 299 Abs. 1 lit. c und § 299 Abs. 2 BAO in Ausübung ihres Aufsichtsrechts auf, und zwar im wesentlichen deshal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/13 90/13/0034

Am 25. Jänner 1980 brachte die damalige Ehegattin des Beschwerdeführers eine Ehescheidungsklage und eine Unterhaltsklage ein. Mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 9. Dezember 1983, n1, wurde hierauf die Ehe des Beschwerdeführers aus seinem überwiegenden Verschulden geschieden. In der dagegen erhobenen Berufung beantragte der Beschwerdeführer, das bekämpfte Urteil dergestalt abzuändern, daß die Ehe aus dem alleinigen oder doch überwiegenden Verschulden der Ehefrau geschieden... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.03.1991

RS Vwgh 1991/3/13 90/13/0034

Index: 20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EheG §55a;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Prozeßkosten sind nur dann als zwangsläufig erwachsen iSd § 34 Abs 1 und § 34 Abs 3 EStG 1972 anzusehen, wenn sie sich nicht als die direkte oder indirekte Konsequenz eines Verhaltens darstellen, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat (hier: dem Steuerpfl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.03.1991

RS Vwgh 1991/3/13 90/13/0209

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 1 Stammrechtssatz Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abziehen zu können, muß dieser dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/20 90/13/0231

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde Unterhaltsleistungen des Beschwerdeführers an die Söhne T (geboren 17. Februar 1963) und M (geboren 13. April 1965) die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung. Es geht um monatliche Unterhaltsbeiträge an den Sohn T von S 4.000,-- kraft gerichtlichen Vergleiches und von S 3.000,-- an den Sohn M kraft zivilgerichtlichen Urteils. Die belangte Behörde begründete ihre abweisende Entscheidung im wese... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.1991

RS Vwgh 1991/2/20 90/13/0231

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;
Rechtssatz: Auch das außerhalb des Haushaltes des Steuerpflichtigen befriedigte Wohnbedürfnis seines Sohnes stellt keine außergewöhnliche Belastung iSd EStG 1972 dar, weil die ("normale") Unterhaltspflicht die Pflicht zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses einschließt (Hinweis E 25.11.1986, 85/14/0081). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1991

RS Vwgh 1991/2/20 90/13/0231

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;
Rechtssatz: Entscheidend für die Außergewöhnlichkeit der Unterhaltskosten ist, ob dem Steuerpflichtigen größere Aufwendungen als der Mehrzahl der im § 34 Abs 2 EStG 1972 angeführten Steuerpflichtigen erwachsen. Für die üblichen Aufwendungen bieten die Prozentsätze, welche die Zivilgerichte bei Bestimmung der Höhe der Unterha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1991

RS Vwgh 1991/2/20 90/13/0231

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;
Rechtssatz: Eine Außergewöhnlichkeit der durch die Unterhaltsverpflichtung verursachten Aufwendungen liegt nur dann vor, wenn einem unterhaltsverpflichteten Steuerpflichtigen höhere Unterhaltskosten erwachsen als der Mehrheit der Steuerpflichtigen mit vergleichbaren Unterhaltsverpflichtungen. Dies kann zB bei Kindern der Fal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1991

Entscheidungen 241-270 von 328

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten