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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs1;Rechtssatz
Die Zahlung von Nachlaßverbindlichkeiten kann nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, weil sie eine Verhaltensfolge aus der Annahme der Erbschaft ist (Hinweis E 22.2.1993, 92/15/0048).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995130270.X05Im RIS seit
20.11.2000