RS Vwgh 1998/7/15 95/13/0270

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Veröffentlicht am 15.07.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs1;
EStG 1988 §34 Abs3;

Rechtssatz

Die Zahlung von Nachlaßverbindlichkeiten kann nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, weil sie eine Verhaltensfolge aus der Annahme der Erbschaft ist (Hinweis E 22.2.1993, 92/15/0048).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995130270.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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