Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Redakteur bei einer Tageszeitung und ist nunmehr Pensionist. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei einer Firma W. stellte der Prüfer unter anderem fest, daß der Beschwerdeführer laufend Darlehen an W. hingegeben hatte. Daraufhin wurde auch beim Beschwerdeführer eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt, welche sich auf die Jahre 1975 bis 1983 bezog. Dabei stellte der Prüfer fest, daß der Beschwerdeführer seit 1975 29 Darlehen a... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;ABGB §984;EStG 1972 §19 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 460;
Rechtssatz: Zahlungen nach der Methode "Loch auf - Loch zu" bezeichnen bloß Zahlungsschwierigkeiten, nicht aber Zahlungsunfähigkeit, da dann eben für das "Schließen von Löchern" letztlich keine Mittel mehr zur Vefügung s... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Rechtsanwalt ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1972 und berechnet seine Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 Abs. 1 UStG 1972). Eine abgabenrechtliche Prüfung (BP) stellte fest, daß die in der "Einheitswerterklärung" zum 1. Jänner 1983 ausgewiesenen Fremdgeldverbindlichkeiten nur zum Teil durch geeignete Vermögenswerte gedeckt und ihre jederzeitige Befriedigung nur insoweit gesichert wäre. Den nicht gedeckten Betrag behandelte die BP für da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;UStG 1972 §4;
Rechtssatz: Übernimmt der RA für seinen Klienten den eingeforderten Betrag (hier: Gelder von Versicherungen, die über Konten des RA an den Entschädigungswerber weitergegeben werden), dann handelt es sich dabei nach dem Schrifttum um das typische Beispiel eines durchlaufenden Postens (Hinwe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte beim Finanzamt den Antrag, ihm Nachzahlungen an Einkommensteuer für 1987 in Höhe von S 211.976,-- teilweise nachzusehen. Zur Begründung: seines Nachsichtsansuchens brachte der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren im wesentlichen vor, im Einkommen des Jahres 1987 sei die auf Grund eines Prozesses erstrittene Pachtzahlung für mehrere vorangegangene Jahre enthalten. Diese sonst nicht übliche Zusammenballung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Die progressive Besteuerung von zusammengeballt zugeflossenen Pachteinnahmen und die fehlende Möglichkeit eines Verlustvortrages durch Bilanzierung durch den Verpächter stellen lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar, nicht jedoch ein... mehr lesen...
Das Dienstverhältnis des Beschwerdeführers zu einer Sparkasse endete mit 31. Dezember 1985. Der Beschwerdeführer erhält laut Dienstvertrag von diesem Arbeitgeber ab 1. Jänner 1987 eine Firmenpension. Der Antrag des Beschwerdeführers gegenüber dem genannten Arbeitgeber auf Entschädigung unverbrauchter Urlaube aus den Jahren 1983, 1984 und 1985 (S 261.061,39), der mit Ende des Dienstverhältnisses angefallen war, wurde zwischen dem Beschwerdeführer und dem Arbeitgeber strittig. Die Ausei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §67 Abs1;EStG 1972 §67 Abs2;EStG 1972 §67 Abs6;EStG 1972 §67 Abs8; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 45;
SWK 1997, T 28-30;
Rechtssatz: Eine Urlaubsentschädigung (Vergütung für unverbrauchte Urlaube vergangener Jahre), die bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis fällig war, vor Gericht strittig wurde und willkürlich... mehr lesen...
Im Jahre 1985 fand beim Beschwerdeführer, der verschiedenartige Einkünfte bezieht, eine abgabenbehördliche Prüfung statt, welche die oben genannten Abgaben für die dort genannten Zeiträume sowie den Einheitswert des Betriebsvermögens zum Gegenstand hatte. Von den für das verwaltungsgerichtliche Verfahren noch relevanten Prüfungsfeststellungen ist hervorzuheben, daß der Prüfer für das Jahr 1982 S 70.800,-- und für das Jahr 1983 S 136.000,-- an Mehreinnahmen aus selbständiger Arbeit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 40;
Rechtssatz: Ein steuerlich beachtlicher Zufluß liegt vor, wenn der StPfl rechtlich und wirtschaftlich über Einnahmen verfügen kann (hier: Geschäftsführerbezug von GmbH). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989130202.X01 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1002;EStG 1972 §19 Abs1;GmbHG §18 Abs1;GmbHG §19; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 40;
Rechtssatz: Wird einem Geschäftsführer einer GmbH von dieser ein Geschäftsführerbezug gutgeschrieben, so erlangt - bei Vorliegen der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft - der Geschäftsführ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z5;EStG 1972 §3 Z14a;
Rechtssatz: Wenn der Abgabepflichtige über einen Teil des Arbeitslohnes nicht verfügen kann, weil dieser auf Grund einer Vereinbarung für eventuell zu entrichtende "ausländische" Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten wird, gilt dieser Teilbetrag nicht als zugeflossen. Wird ein Betrag nur vorsorglich für... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 209;
Rechtssatz: Dem Steuerpflichtigen sind Einnahmen dann zugeflossen, wenn er über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Trifft er eine Vorausverfügung über einen Geldbetrag, der ihm erst in Zukunft zukommen soll, so ist ihm dieser Geldbetrag in dem Zeitpunkt zugeflossen, in dem de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 209;
Rechtssatz: Durch die zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer geschlossene Vereinbarung, "die zugeschriebenen Wertsicherungsbeträge dürfen ihrer substanzerhaltenden Funktion entsprechend nicht behoben werden und gelangen nur bei Rückzahlung des Darlehens ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Im Sinne der stRsp des VwGH ist ein Betrag dann zugeflossen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1984130044.X01 Im RIS seit 05.10.1988 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gutschrift auf dem vom Schuldner für den Gläubiger geführten Konto zum Zufließen beim Gläubiger führt (unter Hinweis auf Taucher, Das Zufluß-Abfluß-Prinzip im Einkommensteuerrecht, S 26). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140114.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Zur Frage des Abfließens von Zinsen, die auf einem Kreditkonto zur Last geschrieben werden (Hinweis auf Hofstätter-Reichel, Komm, Tz 5 zu § 19 EStG 1972). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140114.X02 Im RIS seit 20.09.1988 mehr lesen...
Index: Unterricht - Hochschulen001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: ABGB §1380ABGB §1412EStG 1972 §19 Abs1StudFG 1983 §13 Abs6 litbStudFG 1983 §3StudFG 1983 §4VwRallgZPO §204
Rechtssatz: Ausführungen darüber, daß der Abschluß eines gerichtlichen Vergleiches noch nicht das "Zufließen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Kann über Arbeitslohn verfügt werden, kommt dem Moment seiner Fälligkeit keine Bedeutung zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140201.X03 Im RIS seit 10.11.1987 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1;
Rechtssatz: Einnahmen sind einem Steuerpflichtigen dann zugeflossen, wenn er über diese rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Entscheidend für das Zufließen von Einnahmen ist die objektive Verfügungsmöglichkeit. Diese ist bei Anweisung von Arbeitslohn mit der Gutschrift auf dem Konto des Arbeitnehmer... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19 Abs1EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Bei betrieblichen Darlehen führt die Hingabe und der Empfang sowie die Rückzahlung - von einer Wertsicherung abgesehen - bei Gläubiger wie Schuldner weder zu Betriebseinnahmen noch zu Betriebsausgaben. Obwohl d... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19 Abs1EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Betriebseinnahme ist ein Geldeingang, der dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes zufließt und durch den Betrieb (eine betriebliche Leistung) veranlaßt ist. Schulden sind bei der Gewinnermittlung gem §... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Devisenrechtliche Beschränkungen beeinträchtigen den Zufluß von Einnahmen iS des § 19 Abs 1 EStG 1972 grundsätzlich nicht (Hinweis E 21.6.1957, 920/55, VwSlg 1667 F/1957). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986140081.X02 Im RIS seit 16.12.1986 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Ein Zufließen iS des § 19 Abs 1 EStG tritt nicht nur ein, wenn Geld oder geldwertes Gut (zB eine Gutschrift) wirtschaftlich eine Vermehrung des Vermögens der Steuerpflichtigen darstellt, sondern auch dann, wenn die Verwirklichung eines Anspruches derart nahegerückt und so gesichert ist, daß er wirtschaftlich dem tatsächlichen Einga... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1987/7, S 350;
Rechtssatz: Auf Grund eines gerichtlichen Meistbotverteilungsbeschlusses, auf Grund der mit ihm bei Kreditunternehmungen bereitgestellten Mittel und seiner mit der Rechtskraft des Beschlusses wirksam werdenden Auszahlungsanordnung ist die Verwirklichung des Anspruches auf zu verteilen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Die Hingabe einer "Barkaution" an einen Rechtsanwalt zwecks Verrechnung mit dessen künftigen Honoraransprüchen stellt - unabhängig von der Bezeichnung - wirtschaftlich eine Akontozahlung dar, wenn der Betrag in die rechtliche und tatsächliche Verfügungsmacht des Empfängers übergeht. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Es liegt im Wesen einer Akontozahlung, daß der Empfänger die Verfügungsmacht über den Betrag, und der Zahlende dafür eine vermögenswerte Forderung auf Leistungserfüllung bzw, wenn die Leistung nicht oder gegen geringeres Entgelt erbracht wird, auf (teilweise) Rückerstattung der Akontozahlung erhält. European... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Verrechnungspflichtige Expensenvorschüsse, die ein Rechtsanwalt erhält, fließen diesem nicht erst mit ihrer tatsächlichen Verrechnung durch den Empfänger, sondern bereits mit ihrer Bezahlung zu (Hinweis E 2.2.1951, 345/48, VwSlg 329 F/1951). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1984130... mehr lesen...