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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19 Abs1;Beachte
Besprechung in:AnwBl 1987/7, S 350;Rechtssatz
Auf Grund eines gerichtlichen Meistbotverteilungsbeschlusses, auf Grund der mit ihm bei Kreditunternehmungen bereitgestellten Mittel und seiner mit der Rechtskraft des Beschlusses wirksam werdenden Auszahlungsanordnung ist die Verwirklichung des Anspruches auf zu verteilende Zinsen derart nahegerückt und so gesichert, daß der Anspruch bereits mit der Rechtskraft des Verteilungsbeschlusses, der zwingend die Überweisung durch die Kreditunternehmungen zu folgen hatte, dem tatsächlichen Eingan (Zufließen) der Zinsen gleichzustellen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140081.X01Im RIS seit
16.12.1986Zuletzt aktualisiert am
29.01.2010