Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs2;ARAbgG 1934 §2;BAO §240 Abs3;B-VG Art140 Abs7;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte waren bis 31. Dezember 1981 zu je 50 Prozent an einer GesBR beteiligt, die eine Tankstelle, einen Kraftfahrzeughandel und eine Kraftfahrzeugspenglerei betrieb. Anläßlich der Scheidung der Ehe der Gesellschafter und der damit verbundenen Auflösung der Gesellschaft wurde unter anderem vereinbart, daß die Beschwerdeführerin die sich in ihrem Eigentum befindliche betrieblich genutzte Liegenschaftshälfte samt Wohnhaus, Kraftfahrzeughalle und Kraftfah... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Hinzurechnung eines bestimmten Betrages für die Überlassung beweglicher Wirtschaftsgüter zum Veräußerungsgewinn kommt es bei der Versteuerung des Veräußerungsgewinnes nicht auf den Zeitpunkt des Zufließens an. European Case... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte hinsichtlich seiner Anträge auf Rückzahlung (§ 240 Abs 3 BAO) der von seinen Aufsichtsratsvergütungen einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben als Anlaßfall zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. März 1988, G 37 bis 61/88-12, mit dem das Aufsichtsratsabgabegesetz und die Aufsichtsratsabgabeverordnung aufgehoben worden waren, obsiegt, und für die Jahre 1982 bis 1986 einbehaltene Abgabenbeträge in Gesamthöhe von S 61.438,51 im Jahre 1989 erstattet erhal... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs1;BAO §240 Abs3;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130242.X01 Im RIS seit 11.06.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Sportartikel- und Autozubehörhandel und ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1972. Für eine im Jahre 1981 errichtete Tennisanlage erklärte er in den jeweiligen Einkommensteuererklärungen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Anläßlich der die Kalenderjahre 1982 bis 1984 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Betriebsprüfer unter anderem fest, daß der Beschwerdeführer nur für einen Teil der Arbeitnehmer Lebensversicherungsprämie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Der Zufluß der Einnahmen muß sich wirtschaftlich in einer Vermehrung des Vermögens des Abgabepflichtigen auswirken. Das bedeutet, daß von einem steuerlich beachtlichen Zufluß nur dann gesprochen werden kann, wenn der Abgabepflichtige rechtlich und wirtschaftlich über die Einnahmen verfügen kann. Ist aber der einkommensteuerrechtlic... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §881;ABGB §983;EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Ist dem Errichter und Betreiber einer Tennisanlage von einem Fremdenverkehrsverband ein höherer Geldbetrag (hier 300000,- öS) übertragen worden, dessen - nur anteilige - Rückzahlung nur für den Fall vereinbarungswidrigen Verhaltens vorgesehen ist, so liegt kein Dar... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte hinsichtlich seiner Anträge auf Rückzahlung (§ 240 Abs. 3 BAO) der von seinen Aufsichtsratsvergütungen einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben als Anlaßfall zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. März 1988, G 37-61/88-12, mit dem das Aufsichtsratsabgabegesetz und die Aufsichtsratsabgabeverordnung aufgehoben worden waren, obsiegt, und für die Jahre 1982 bis 1987 einbehaltene Abgabenbeträge in Gesamthöhe von S 838.203,51 im Jahr 1988 erstattet erhalten... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte hinsichtlich seiner Anträge auf Rückzahlung (§ 240 Abs. 3 BAO) der von seinen Aufsichtsratsvergütungen einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben als Anlaßfall zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. März 1988, G 37-61/88-12, mit dem das Aufsichtsratsabgabegesetz und die Aufsichtsratsabgabeverordnung aufgehoben worden waren, obsiegt und die einbehaltenen Abgabenbeträge von zusammen S 186.058,-- im Februar 1989 vom Finanzamt für Körperschaften erstattet e... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Betriebsausgabenqualität von einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben ist in den Jahren des seinerzeitigen Zufließens der Aufsichtsratsvergütungen nicht in Zweifel zu ziehen. Es ist daher davon auszugehen, daß durch die Rückerstattung in einem späteren Jahr seinerzeit als Betriebsausgaben abgezogene Aufsichtsratsabgaben zurückgeflossen und daher vereinnahmt worden sind. Diese Einnahmen stehen im Jahr der Rückerstattung im Zusammenhang mit der vom Abgabepflichtigen seinerzeit entf... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs2;ARAbgG 1934 §2;BAO §240 Abs3;B-VG Art140 Abs7;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/08/07 92/14/0062 1 Stammrechtssatz Die Betriebsausgabenqu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, daß die rückerstatteten Beträge nachträglich zugeflossene Teile der vom Abgabepflichtigen über einen Zeitraum von mehreren Jahren erzielten Aufsichtsratsvergütungen und somit Teile... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs1;BAO §241 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Rechtslage bei Rückerstattung einer zu Unrecht eingehobenen Betriebssteuer ist dem Fall der Rückerstattung der Aufsichtsratsabgabe durchaus vergleichbar, weil der Abgabepflichtige in beiden Fälle... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Rechtsanwältin. Sie ermittelte den Gewinn aus ihrer selbständigen Arbeit im Streitjahr nach § 4 Abs. 3 EStG 1972. Im Zuge einer die Jahre 1986 bis 1988 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin, welche sowohl den Fremdgeldverkehr als auch den Geldverkehr der eigenen Kanzlei auf ihren betrieblichen Bankkonten abzuwickeln pflegt, einen am 28. Oktober 1988 von einem Treuhandkont... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Gelder, welche ein Rechtsanwalt für seine Klienten übernimmt, sind auch dann als durchlaufende Posten anzusehen, wenn der Rechtsanwalt eine von den eigenen Mitteln gesonderte Verwahrung des durchlaufenden Betrages nicht vornimmt, soferne nur die Tatsache der Vereinnahmung im Namen und für Rechnung des Klienten als... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1438;ABGB §1440;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;RAO 1868 §19 Abs3;
Rechtssatz: AusfzF, welchen Erklärungswert die von Klienten einem Rechtsanwalt erteilte "Ermächtigung" zur Verwendung ihnen zustehender Beträge als Honorar im Hinblick auf die Behandlung der Treuhandgel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Zivilingenieur für Bauwesen; er ermittelte den Gewinn der Streitjahre nach § 4 Abs. 3 EStG 1972. Strittig ist im Beschwerdefall ausschließlich die Frage der periodengerechten Erfassung der Überweisung eines Betrages von S 1,900.000,--, von dem nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides außer Streit steht, daß er am 22. Dezember 1986 an einen Geschäftspartner irrtümlich überwiesen und von diesem am 22. Dezember 1987 wieder rücküberwiesen wurde. Der Beschw... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1419;ABGB §1431;ABGB §1447;ABGB §871;ABGB §918;ABGB §920;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Anders als im Fall einer nachträglichen Rückabwicklung oder Korrektur vertraglicher Leistungsbeziehungen aus den zivilrechtlich eingeräumten Gründen von Vertragsanfechtung oder Leistungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer handelt mit Uhren und Schmuck und ermittelt den Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. In den Beilagen zu den Abgabenerklärungen für 1986 und 1987 machte er in den Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen Vertriebsaufwendungen unter dem Titel "Werbung X" in Höhe von S 170.000,-- (1986) bzw. S 255.235,-- (1987) als Betriebsausgaben geltend. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung u.a. über die Jahre 1986 und 1987 stellte der Prüfer fest, die Firma S habe dem Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2;
Rechtssatz: Eine Gutschrift in den Büchern des Schuldners bedeutet bei diesem immer dann ein Abfließen, wenn die Gutschrift nicht nur das buchmäßige Festhalten einer Schuldverpflichtung darstellt - gewissermaßen als Anerkennung einer Zahlungsverpflichtung zu werten ist -, sondern darüber hinaus zum Ausdruck kommt, daß ein Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist mit 20 % an der K-GmbH beteiligt. Eine bei dieser Gesellschaft durchgeführte Betriebsprüfung (BP) nahm Zuschätzungen zum erklärten Betriebsergebnis vor. Im Hinblick auf diese Zuschätzungen rechnete das Finanzamt dem Beschwerdeführer in den Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 1985 bis 1987 verdeckte Gewinnausschüttungen zu, woraus ein Abgabenrückstand von insgesamt S 706.849,-- resultierte. Für einen Teilbetrag von S 600.986,-- ersuchte der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr und in den Jahren davor Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, wobei er seine Geschäftsführertätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausübte. Sein Beteiligungsausmaß betrug bis 8. Dezember 1982 25 v.H.; ab diesem Zeitpunkt war der Beschwerdeführer an der Gesellschaft mit 50 v.H. beteiligt. Am 7. Dezember 1979 hatte der Beschwerdeführer mit der GmbH eine Vereinbarung abgeschlossen, in der ihm für Diensterfindungen Vergütungen in best... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Eine Bindung des an den Gesellschafter einer GmbH ergangenen Einkommensteuerbescheides an den die GmbH betreffenden Körperschaftsteuerbescheid besteht nicht. Der Steuerpflichtige kann daher im Rahmen des Einkommensteuerfestsetzungsverfahrens durchaus das Zufließen einer ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620 ; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 248;
Rechtssatz: § 19 Abs 1 EStG 1972 regelt nur die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und trifft keine Aussage darüber, unter welcher Einkunftsart bestimmte Einkünfte fallen; § 22 Abs 1 Z 2 EStG 1972 idF 1981/620 stellt erkennbar auf Vergütungen für besti... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620 ; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 248;
Rechtssatz: Für die Subsumtion einer Tätigkeitsvergütung unter § 22 Abs 1 Z 2 EStG 1972 idF 1981/620 genügt es nicht, daß im Zeitpunkt des Zufließens der Vergütung eine wesentliche Beteiligung des Empfängers besteht. Diese muß vielmehr im Tätigkeitszei... mehr lesen...
Einem Arbeitnehmer der Beschwerdeführerin stehen Vergütungen für Diensterfindungen zu. Diese betragen einen bestimmten Hundertsatz aus einem beim Verkauf von Anlagen erzielten Deckungsbeitrag. Die Vergütungen sind laut Vereinbarung jährlich einmal für die im Zeitraum verkauften Geräte zu berechnen und innerhalb von 60 Tagen zur Gänze auszubezahlen, unabhängig davon, ob der Abnehmer den Kaufpreis bezahlt hat. Nach der Vereinbarung ist es dem Arbeitnehmer gestattet, Vorschüsse auf die E... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1154a;ABGB §985;EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §67 Abs7;EStG 1972 §78 Abs1;
Rechtssatz: Ausf zur Unterscheidung zwischen Darlehen und Gehaltsvorschuß oder Lohnvorschuß (hier: im Zusammenhang mit der Frage der Lohnbesteuerung einer Vergütung für eine Diensterfindung). ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, an der Dkfm. K und H.K. zur Hälfte beteiligt waren, betrieb im Jahre 1976 die Kunststofferzeugung sowie den Handel mit Kunststoffen. Zu diesem Zweck mietete sie auf Grund eines mit dem Masseverwalter geschlossenen Vertrages Maschinen von der im Konkurs befindlichen D-KG, an der die beiden genannten Gesellschafter als Kommanditisten beteiligt waren. Zunächst war beabsichtigt, den Fortbetrieb einer Abteilung der im Konku... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991/405;
Rechtssatz: Im Falle der Zahlung mittels eines gedeckten Schecks ist für die zeitliche Zuordnung der Zahlung nicht das Datum der Belastung des Ausstellers durch die bezogene Bank maßgebend, sondern der Zeitpunkt der Hingabe des Schecks. European Case Law Identifier... mehr lesen...