RS Vwgh 1990/6/20 89/13/0202

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §19 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 40;

Rechtssatz

Ein steuerlich beachtlicher Zufluß liegt vor, wenn der StPfl rechtlich und wirtschaftlich über Einnahmen verfügen kann (hier: Geschäftsführerbezug von GmbH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130202.X01

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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