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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19 Abs1;Rechtssatz
Es liegt im Wesen einer Akontozahlung, daß der Empfänger die Verfügungsmacht über den Betrag, und der Zahlende dafür eine vermögenswerte Forderung auf Leistungserfüllung bzw, wenn die Leistung nicht oder gegen geringeres Entgelt erbracht wird, auf (teilweise) Rückerstattung der Akontozahlung erhält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130214.X02Im RIS seit
24.09.1986Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013