RS Vwgh 1987/12/14 86/12/0116

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Veröffentlicht am 14.12.1987
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Index

Unterricht - Hochschulen
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
22/02 Zivilprozessordnung
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
72/13 Studienförderung

Norm

ABGB §1380
ABGB §1412
EStG 1972 §19 Abs1
StudFG 1983 §13 Abs6 litb
StudFG 1983 §3
StudFG 1983 §4
VwRallg
ZPO §204

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß der Abschluß eines gerichtlichen Vergleiches noch nicht das "Zufließen" der damit verbundenen Zahlungen darstellt. (Hinweis auf E 7.12.1982, 82/14/0088).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Zufließen von Zahlungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120116.X01

Im RIS seit

25.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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